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Wettbewerbsrecht / Kartellrecht

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Hoch- und Tiefbau: WEKO weitet Untersuchung im Kanton Neuenburg aus

Datum:
14.03.2024
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)
Thema:
Hoch- und Tiefbau
Stichworte:
Hochbau, Mögliche Submissionsabreden, Neuenburg, Submissionsabreden, Tiefbau, Untersuchung, WEKO
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Wettbewerbskommission (WEKO) dehnt ihre Untersuchung zu allfälligen Abreden im Tief- und Hochbau im Kanton Neuenburg aus.

Sie führte erneut Hausdurchsuchungen bei mehreren Unternehmen durch.

Die WEKO teilte in ihrer heutigen Medienmitteilung im Wesentlichen folgendes mit:

  • Anlass
    • Im November 2023 habe die WEKO gegen drei Unternehmen ein Verfahren wegen Beteiligung an möglichen Submissionsabreden eröffnet.
    • Aufgrund der bisherigen Ermittlungen habe sie die Untersuchung auf insgesamt 19 Unternehmen ausgeweitet.
    • Es bestehe der Verdacht, dass diese Unternehmen ihre Offerten und Preise während mehreren Jahren für Beschaffungen der öffentlichen Hand und Privaten koordinierten.
    • Potenziell betroffen seien rund 100 Ausschreibungen im Tief- und Hochbau aus den Jahren 2013–2023.
  • Untersuchungsvorhaben
    • Im Rahmen der Untersuchung sei zu prüfen, ob tatsächlich kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorlägen.
    • Eine solche Untersuchung dauere in der Regel drei Jahre.
  • Untersuchungsgegenstand
    • Koordination der Unternehmen in ihrem Angebotsverhalten (sog. Submissionsabreden) bei der Vergabe.
  • Von den Indizien betroffene Unternehmen
    • Die Untersuchung betreffe laut WEKO-Mitteilung folgende Unternehmen:
      • Arrigo SA
      • Bieri et Grisoni S.A.
      • Duckert SA
      • Entreprise de construction Sambiagio SA
      • F. Bernasconi et Cie SA
      • F. Piémontesi S.A.
      • G. Frey et Fils SA
      • Zuttion Construction SA
      • Guido Cerini & Cie
      • Implenia Suisse SA
      • L.B.G. S.A.
      • Marti Arc Jura SA
      • Perucchini SA
      • Piemontesi Savagnier SA
      • S. Facchinetti S.A.
      • Spinedi SA
      • TPA SA
      • VB constructions Sàrl
      • Von Arx S.A. Peseux.

Es wird erwartet, dass die WEKO ihre Untersuchungsergebnisse zu diesen möglichen Submissionsabreden kommunizieren wird.

Hinweise der WEKO zum Untersuchungsziel

«Sprechen sich Anbieterinnen untereinander ab, zu welchem Preis sie offerieren und wem sie einen Beschaffungsauftrag zuteilen wollen, treffen sie kartellrechtlich unzulässige Submissionsabreden. Submissionsabreden erhöhen die Preise, machen Unternehmen ineffizient und wirken innovationshemmend. Sie belasten damit die Wirtschaft und die öffentliche Hand.»

Medienmitteilung der WEKO vom 14.03.2024

Vorbehalt / Disclaimer

Es gilt für alle von der WEKO in ihrer Medienmitteilung genannten und hier daraus wiedergegebenen Unternehmen die Unschuldsvermutung.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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