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Sozialhilferecht

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Pflicht zum Vorbezug von Freizügigkeitsguthaben und Anspruch auf Sozialhilfeleistungen

Datum:
05.03.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sozialhilferecht
Thema:
Pflicht zum Vorbezug von Freizügigkeitsguthaben und Anspruch auf Sozialhilfeleistungen
Stichworte:
Bedarfsrechnung, Ergänzungsleistungen, Freizügigkeitsguthaben
Entscheid:
BGer 8C_333/2023 vom 01.02.2024
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Anwendung der Bedarfsrechnung für Ergänzungsleistungen

Das Schweizerische Bundesgericht äussert sich in einem neuen Entscheid

  • zum Verhältnis der Pflicht
    • zum Vorbezug von Freizügigkeitsguthaben der beruflichen Vorsorge und
    • dem Anspruch auf Sozialhilfeleistungen.
  • Sozialhilfebeziehende können nicht verpflichtet werden,
    • sich Freizügigkeitsguthaben mit 60 Jahren vorzeitig auszahlen zu lassen,
      • wenn dieses beim Erreichen der Altersgrenze von 63 Jahren zum Vorbezug der AHV-Rente bereits aufgebraucht wäre.
  • Die Höhe des Mittelverbrauchs misst sich dabei
    • an der Bedarfsberechnung für Ergänzungsleistungen.

BGer 8C_333/2023 vom 01.02.2024

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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