Gemäss Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 14.03.2024 hat das Nachlassgericht des Bezirksgerichts Zürich hat am 12.03.2024 (Geschäfts-Nr. EC240013-L) zur Causa SIGNA Holding GmbH folgendes entschieden:
- Anerkennung der Eröffnung eines insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens im Sinne von Art. 175 IPRG mit Wirkung ab dem 12.03.2024 für das Gebiet der Schweiz
- aufgrund der Beschlüsse des Handelsgerichts Wien
- vom 29.11.2023 betreffend Insolvenzeröffnung über das Vermögen der SIGNA Holding GmbH und
- vom 25.01.2024 betreffend Entziehung der Eigenverwaltung.
- aufgrund der Beschlüsse des Handelsgerichts Wien
- Eröffnung eines Hilfsnachlassverfahrens für das in der Schweiz belegene Vermögen der SIGNA Holding GmbH.
Die weiteren Informationen sind aus dem nachfolgenden Publikationsabzug ersichtlich.
Weiterführende Informationen
Der ausländische Insolvenzverwalter in der Schweiz
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Internationales Insolvenz- und Sanierungsrecht / Anerkennungsverfahren
- Anerkennungsvoraussetzungen
- Anerkennungsverfahren
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Schweizerisches Inland-Nachlassverfahren
Quelle
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