Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen einen 72-jährigen Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz im Kanton Thurgau und einen 49-jährigen Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz im Kanton Aargau Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht.
Ihnen wird vorgeworfen,
- eine hochprofessionelle Falschgeldwerkstatt im Kanton Zürich aufgebaut und betrieben zu haben,
- mit dem Ziel, gefälschte 50-USD-Noten im Nennwert von 5 Mio. USD herzustellen und in Umlauf zu bringen.
Dem 49-jährigen Beschuldigten wird zudem vorgeworfen,
- unbefugt Betäubungsmittel hergestellt und im Besitz von verschiedenen Typen verbotener Cannabisprodukte (Drogenhanf) von knapp 300 kg gewesen zu sein.
Detail-Informationen
«Im November 2022 überprüfte die Kantonspolizei Zürich eine Produktionsanlage von CBD-Hanf in Urdorf im Kanton Zürich. Bei CBD-Hanf handelt es sich um ein legales Cannabisprodukt. Im Rahmen von regelmässigen Kontrollen überprüft die Polizei jeweils für bekannte Produktionsanlagen, ob kein verbotenes THC-haltiges Marihuana (Drogenhanf) angebaut wird. Um solches handelt es sich, wenn der THC-Gehalt über dem gesetzlich definierten Grenzwert von einem Prozent liegt.
Anlässlich der Kontrolle der Anlage in Urdorf kam unter anderen aufgrund verschiedener Gerätschaften vor Ort der Verdacht auf, dass in der Anlage nebst legalem CBD-Hanf auch Drogenhanf angebaut und verarbeitet wird. Daher führte die Kantonspolizei eine Hausdurchsuchung durch. In diesem Zusammenhang wurden auch Hausdurchsuchungen an weiteren Örtlichkeiten im Kanton Aargau und Thurgau durchgeführt. In Urdorf stellte die Kantonspolizei Zürich unter anderem knapp 300 kg verschiedener Typen verbotener Cannabisprodukte des Typs Drogenhanf sowie Gerätschaften für dessen Anbau und Verarbeitung sicher.
Des Weiteren wurden die beiden angeklagten Personen anlässlich der Hausdurchsuchung inflagranti bei der Herstellung von gefälschten 50-Dollar-Noten entdeckt. Die Beschuldigten wurden festgenommen und ein Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat eröffnet. Die BA hat das Strafverfahren aufgrund ihrer Zuständigkeit für Falschgeld-Delikte danach umgehend übernommen und bis zum heutigen Verfahrensabschluss durch die vorliegende Anklageerhebung weitergeführt.
Die BA hat beide Beschuldigten nun wegen versuchter Geldfälschung angeklagt, begangen in Mittäterschaft. Dem 49-jährigen Schweizer Staatsbürger werden zusätzlich Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und eine Widerhandlung gegen das Waffengesetz vorgeworfen.
Vorwurf des Aufbaus und des Betriebs einer Falschgeldwerkstatt
Die BA wirft den beiden Beschuldigten vor, in Mittäterschaft ab Mitte November 2021 in Urdorf im Kanton Zürich in den Gewerberäumlichkeiten des 49-jährigen Beschuldigten eine hochprofessionell ausgestattete Falschgeldwerkstatt aufgebaut und betrieben zu haben.
Der 49-jährige Beschuldigte übernahm gemäss Anklage die Finanzierung. Er soll über CHF 130’000 in die Falschgeldwerkstatt investiert haben. Der 72-jährige Beschuldigte soll aufgrund seines diesbezüglichen Know-hows als ausgebildeter Buch- und Offsetdrucker für die Bestellung der benötigten unterschiedlichen Druckmaschinen, sonstigen Gerätschaften und Materialien sowie für die Herstellung der gefälschten 50-Dollar-Noten zuständig gewesen sein, wobei ihn der 49-jährige Beschuldigte aktiv unterstützt haben soll. Gemäss den Ermittlungen verfolgten sie das Ziel, möglichst perfekte Fälschungen herzustellen, verbesserten die einzelnen Druckschritte laufend und waren zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung mit dem finalen Druckvorgang beschäftigt. Die Produktion der gefälschten Noten konnte aufgrund der Hausdurchsuchung im November 2022 und der anschliessenden Verhaftung der beiden Beschuldigten aber nicht vollständig abgeschlossen werden.
In der Falschgeldwerkstatt wurden Druckbögen sichergestellt, welche sich in unterschiedlichen Stufen der Herstellung befanden. Der Nennwert dieser sogenannten Halbfabrikate beläuft sich auf ca. acht Millionen USD.
Die beiden Beschuldigten sollen das Ziel verfolgt haben, gefälschte 50-Dollar-Noten im Nennwert von insgesamt mindestens 5 Millionen USD herzustellen. Gemäss Anklage hätte der jüngere der beiden Beschuldigten die gefälschten Noten in Umlauf gebracht und der ältere Beschuldigte für seine Beteiligung insgesamt mindestens «gewaschene» CHF 500’000 als Verbrecherlohn erhalten. Der jüngere der beiden Beschuldigten hätte über den restlichen Verbrechenserlös verfügen können.
Im vorliegenden Strafverfahren hat die BA zwei weitere beschuldigte Personen bereits rechtskräftig mit Strafbefehl verurteilt, da sie beim Versuch der Fälschung der 50-Dollar-Noten geholfen haben. Die betreffenden Strafbefehle wegen Gehilfenschaft zur versuchten Geldfälschung sind rechtskräftig und können zu den üblichen Bedingungen via Einsichtsgesuch an den Rechtsdienst der BA eingesehen werden ([email protected]).
Vorwurf der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen das Waffengesetz
Die BA wirft dem 49-jährigen Beschuldigten zudem vor, im Besitz von über 256 kg verbotenem Marihuana, über 24 kg Cannabisharz, 16 Liter Cannabisextrakt und mehreren tausend Cannabissamen für Cannabispflanzen gewesen zu sein, wobei jegliche dieser verbotenen Cannabisprodukte einen THC-Gehalt über dem gesetzlichen Grenzwert von einem Prozent aufweisen und somit vom Typ Drogenhanf sind.
In den Gewerberäumlichkeiten des Beschuldigten in Urdorf wurden zudem ein Pollinator, eine Presse sowie eine Extraktionsanlage sichergestellt. Damit hat der Beschuldigte gemäss Anklage das Cannabisharz und das verbotene Cannabisextrakt hergestellt.
Da der Beschuldigte zudem ohne Berechtigung im Besitz eines Schlagringes war, hat ihn die BA zudem auch in Bezug auf eine Widerhandlung gegen das Waffengesetz angeklagt.
Nach ihrer Festnahme im November 2022 befanden sich beide beschuldigten Personen vorübergehend in Untersuchungshaft, aus welcher sie im weiteren Verlauf des Verfahrens entlassen worden sind. Der 72-jährige Beschuldigte befindet sich seit Dezember 2022 im vorzeitigen Strafvollzug.
Die BA wurde für die vorliegenden Ermittlungen durch fedpol und die Kantonspolizei Zürich unterstützt und dankt ihren Partnern für die wertvolle Zusammenarbeit.
Ab dem jetzigen Zeitpunkt ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig. Die Strafanträge gibt die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekannt. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.»
Quelle: Kommunikationsdienst der Bundesanwaltschaft vom 25.03.2024
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LawMedia Redaktionsteam