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Cyberkriminalität: BA-Anklage wegen mehrerer Fälle von Social Engineering durch Betrug mit falschen Banktechnikern

Datum:
11.04.2024
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Internetrecht, Strafrecht
Thema:
Cyberkriminalität
Stichworte:
Betrug, Cyberkriminalität, Social Engineering
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

StGB 143; StGB 143bis Abs. 1 und 2; StGB 147 Abs. 1 und 2

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat am 04.04.2024 beim Bundesstrafgericht Anklage gegen einen französisch-israelischen Doppelbürger im Zusammenhang mit einer Reihe von Cyberangriffen gegen Schweizer Unternehmen erhoben:

  • Dem Beschuldigten wird vorgeworfen,
    • aktiv an mehreren Fällen von Social Engineering in Form von Betrug mit falschen Banktechnikern beteiligt gewesen zu sein und
    • so aktiv zur Veruntreuung von mehr als CHF 5 Mio. ab Bankkonten diverser in der Schweiz ansässiger Unternehmen beigetragen zu haben.

Detail-Informationen

«Hintergrund des Verfahrens
Als Antwort auf eine ganze Reihe von sogenannten Betrugsfällen mit falschen Banktechnikern, von denen die Westschweiz von 2016 bis 2018 betroffen war, eröffnete die Bundesanwaltschaft (BA) im Juni 2017 auf Ersuchen der Neuenburger Staatsanwaltschaft, die bis zu jenem Zeitpunkt ein entsprechendes Verfahren führte, eine Strafuntersuchung gegen Unbekannt. Demnach hätten die mutmasslich von Israel aus operierenden Täter, durch Social Engineering mehrere Millionen Schweizer Franken von Bankkonten diverser in der Schweiz ansässiger Firmen auf Bankkonten in der Schweiz und im Ausland umgeleitet. In der Folge übernahm die BA mehrere Verfahren, die in verschiedenen Westschweizer Kantonen eröffnet worden waren und dieselbe Täterschaft betrafen und vereinte sie in ein schweizweites Strafverfahren.
Die Untersuchungshandlungen wurden in enger Zusammenarbeit mit Ermittlern von fedpol, dem privaten Sektor (insbesondere den Banken der geschädigten Unternehmen), den Kantonen sowie mit anderen Ländern, insbesondere im Rahmen zahlreicher Gesuche um internationale Rechtshilfe geführt. Dieser Kooperation auf nationaler und internationaler Ebene ist es zu verdanken, dass einer der Täter identifiziert werden konnte. Nachdem die BA am 4. Oktober 2021 einen internationalen Haftbefehl gegen ihn ausgestellt hatte, konnte er in der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar 2022 am Flughafen von Newark (USA) gefasst werden. Im April 2022 wurde der Täter an die Schweiz ausgeliefert, wo er bis zum 14. Dezember 2022 inhaftiert war, bevor er gegen Kaution freikam.
Darüber hinaus konnten dank der Überwachung der Internettelefonie potenzielle Opfer identifiziert und gewarnt werden, bevor es den mutmasslichen Tätern gelang, weiter Geld von ihren Konten abzuziehen. Auf diese Weise konnten weitere missbräuchliche Überweisungen im Wert von insgesamt rund 3 Millionen Schweizer Franken verhindert werden.

Anklagepunkte

Die BA klagt gegen den französisch-israelischen Doppelbürger wegen unbefugter Datenbeschaffung (Art. 143 StGB), des unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis Abs. 1 und 2 StGB) sowie des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 Abs. 1 und 2 StGB).
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen Dezember 2016 und August 2018 als Teil einer Gruppe Social Engineering betrieben zu haben, indem er zahlreiche in der Schweiz ansässige Unternehmen telefonisch kontaktiert und sich als Mitarbeiter ihrer Bank ausgegeben haben soll. Unter dem Vorwand, eine Anpassung des E-Banking-Systems (Migration) vornehmen zu müssen, soll er die jeweiligen Zahlungsverantwortlichen dazu gebracht haben, ihm ohne ihr Wissen Zugang zu ihrem Computer zu gewähren, dies über eine verkürzte URL, durch die eine Fernsteuerungssoftware installiert wurde. Aufgrund dieser Vorarbeit sollten die anderen Mitglieder der Gruppe, die trotz der Ermittlungen sowie Rechtshilfeersuchen nicht identifiziert werden konnten in der Lage gewesen sein, über die Zugangskonten der betroffenen Unternehmen eine oder mehrere E-Banking-Sitzungen zu eröffnen und so beträchtliche Summen von den betroffenen Konten auf schweizerische und ausländische Konten, auf die sie selbst Zugriff hatten, zu überweisen.
So soll der Beschuldigte, von Dezember 2016 bis August 2018 aktiv einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet haben, dass die Täter insgesamt mehr als 5 Millionen Schweizer Franken von sieben in der Schweiz ansässigen Unternehmen entwenden konnten. Dazu kommen mehrere weitere versuchte Überweisungen.

Die Strafanträge der Bundesanwaltschaft werden anlässlich der Verhandlung vorgebracht.
Die weitere strafrechtliche Beurteilung liegt nun in der Verantwortung des Gerichts. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.

Mit Einreichung der Anklage obliegt die Informationshoheit beim BStGer.»

Originalversion des Textes auf Französisch.

Quelle: Medienmitteilung der Bundesanwaltschaft vom 09.04.2024

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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