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Strafrecht

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Electronic Monitoring: Anwendungsbereich-Erweiterung

Datum:
16.04.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Strafrecht
Thema:
Electronic Monitoring
Stichworte:
Anwendungsbereich, elektronische Überwachung
Entscheid:
BGer 7B_261/2023 vom 18.03.2024
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Electronic Monitoring, d.h. die elektronische Überwachung, kann als Strafvollzugsform zur Diskussion stehen, wenn der vollziehbare Teil einer teilbedingten Freiheitsstrafe höchstens 12 Monate beträgt:

  • Das Bundesgericht (BGer) gleicht seine Praxis zum Electronic Monitoring neu derjenigen zur Halbgefangenschaft an.
  • Bisher war Electronic Monitoring nur dann zulässig, wenn die Gesamtfreiheitsstrafe nicht über einem Jahr betrug.

BGer 7B_261/2023 vom 18.03.2024

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: Von Ctruongngoc – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0

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