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Gesellschaftsrecht

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GmbH-Organisationsmangel: Sachwalterin als Ersatz für einzigen urteilsunfähigen Geschäftsführer

Datum:
02.04.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Gesellschaftsrecht
Thema:
GmbH-Organisationsmangel
Stichworte:
Handlungsunfähigkeit, Sachwalterin, urteilsunfähiger Geschäftsführer
Erlass:
OR 731b Abs. 1bis und 2 i.V.m. OR 819
Entscheid:
Handelsgericht des Kantons Aargau Urteil HSU.2023.33 vom 21.09.2023
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 731b Abs. 1bis und 2 i.V.m. OR 819

Aufgrund der Urteilsunfähigkeit des einzigen Geschäftsführers einer GmbH setzte das Handelsgericht des Kantons Aargau eine Sachwalterin ein.

Für die Behebung des Organisationsmangels – infolge Urteils- und Handlungsunfähigkeit des einzigen Geschäftsführers und Gesellschafters der GmbH – bestanden die folgenden Möglichkeiten:

  • Auflösung und Liquidation (OR 731b Abs. 1bis Ziffer 3)
  • Fristansetzung (OR 731b Abs. 1bis Ziffer 3) (= mildere, subsidiäre Massnahme) und

Angesichts des Stufenverhältnisses von OR 731b Abs. 1bis Ziffern 1 – 3 erschien dem Handelsgericht des Kantons Aargau die Bestellung einer Sachwalterin im vorliegenden Fall als

  • zweckmässig und
  • verhältnismässig.

Die Sachwalter-Einsetzung führte zu folgendem:

  • Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten des Geschäftsführers gemäss OR 809 ff.;
  • Befristung (bis zur Ersatzwahl) aufgrund von OR 731b Abs. 2;
  • Keine Kostentragung zulasten der GmbH i.c., weil die Gesuchstellerin die Funktion als Sachwalterin unentgeltlich ausüben wird.

Handelsgericht des Kantons Aargau
Urteil HSU.2023.33 vom 21.09.2023
(rechtskräftig)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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