Veröffentlichung des EDÖB-Schlussberichts gestützt auf DSG 30 Abs. 2
In einer umfangreichen Sachverhaltsabklärung untersuchte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte EDÖB die Kundendatenbearbeitungen bei Digitec Galaxus, einem der grössten Schweizer Onlineshops:
- In seinem Schlussbericht vom 15.04.2024
- hielt der EDÖB fest:
- die Transparenz-Grundsätze;
- die Grundsätze der Verhältnismässigkeits-Verletzung.
- sprach der EDÖB aus:
- entsprechende Empfehlungen.
- hielt der EDÖB fest:
Detail-Informationen
«In seinen Empfehlungen verlangt der EDÖB, dass der Onlineshop die Datenschutzerklärung so anpasst, dass eindeutig über die Datenbearbeitungen informiert wird und klar ist, welche Daten für welche Zwecke bearbeitet und an welche Datenempfänger weitergegeben werden. In Bezug auf diese Empfehlungen hat Digitec Galaxus festgehalten, dass einige der Empfehlungen durch die Einführung einer neuen Datenschutzerklärung während des laufenden Verfahrens bereits vorweggenommen wurden.
Der Beauftragte empfiehlt insbesondere, dass die Datenschutzerklärung nur Datenbearbeitungen beschreibt, die auch tatsächlich erfolgen. Damit soll der Datenbearbeitung «auf Vorrat» entgegengewirkt und die Transparenz erhöht werden. In diesem Punkt wird seine Empfehlung von Digitec Galaxus zurückgewiesen.
Weiter kommt der Beauftragte zum Schluss, dass die Koppelung der untersuchten Datenbearbeitung mit der Pflicht zu einem Kundenkonto gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip verstösst. Er schlägt Digitec Galaxus eine Anpassung der Datenbearbeitung vor, die nicht stärker in die informationelle Selbstbestimmung ihrer Kunden eingreift als nötig. Eine Möglichkeit zur verhältnismässigen Ausgestaltung der Datenbearbeitungen stellt nach Auffassung des Beauftragten das alternative Anbieten eines Gastkaufs dar, d.h. eines Kaufs, der auf der Online-Plattform ohne Registrierung getätigt werden kann. Digitec Galaxus nimmt diese Empfehlung an und wird dem EDÖB zu gegebener Zeit Vorschläge zur Herstellung des rechtmässigen Zustands unterbreiten.
Sobald diese Vorschläge von Digitec Galaxus vorliegen, wird der EDÖB prüfen, ob und in wie weit er gegen Bearbeitungen vorgehen wird, die Gegenstand von abgelehnten oder allenfalls nicht rechtskonform umgesetzten Empfehlungen.»
Quelle: Medienmitteilung Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) vom 17.04.2024
EDÖB-Empfehlungen
Quelle: Auszug aus EDÖB-Schlussbericht vom 15.04.2024
Quelle
LawMedia Redaktionsteam