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UBI: Nicht sachgerechte Justizkritik in der «Tagesschau»

Datum:
17.05.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Medienrecht
Thema:
Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI
Stichworte:
Berichterstattung, Beschwerde, FIFA, FIFA-Affäre, Justizkritik, SRF, Tagesschau, Unabhängige Beschwerdeinstanz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat gemäss Medienmitteilung vom 16.05.2024 die Beschwerde gegen einen Beitrag der «Tagesschau» von Fernsehen SRF zur FIFA-Affäre knapp gutgeheissen.

Beschwerden gegen Publikationen von SRF und RTS in anderer Sache, auf die an dieser Stelle nicht eingegangen wird, hat sie abgewiesen.

UBI-Verhandlungstag vom 16.05.2024

An ihren gestrigen öffentlichen Beratungen behandelte die UBI fünf Beschwerdefälle:

  • Zwei Beschwerdefälle betrafen Publikationen von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF);¨
  • drei Beschwerden bezogen sich auf Publikationen von Radio Télévision Suisse (RTS).

Nachfolgend wird einzig zu dem bei UBI traktandierten Fall des «SRF-Tagesschau-Beitrags» zur «FIFA-Affäre» berichtet.

Zur UBI-Causa des «SRF-Tagesschau»-Beitrags bezüglich «FIFA-Affäre»

Sachverhalt

Im Rahmen der Nachrichtensendung «Tagesschau-Hauptausgabe» vom 26.10.2023 strahlte Fernsehen SRF einen ca. zweiminütigen Beitrag zur Einstellung des Strafverfahrens gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber und den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino aus.

  • Darin äusserten sich kritisch zur Verfahrenseinstellung
    • ein Strafrechtsexperte und
    • ein Polit- und Sportjournalist der Süddeutschen Zeitung.
  • In der dagegen erhobenen «Betroffenenbeschwerde» rügten die für die Einstellungsverfügung verantwortlichen Bundesanwälte,
    • es seien im Beitrag durch den als «Experten» vorgestellten deutschen Journalisten schwere Vorwürfe erhoben worden, ohne dass sie dazu hätten Stellung nehmen können.
  • In der Beratung diskutierten die anwesenden UBI-Mitglieder kontrovers darüber,
    • ob es sich bei den strittigen Aussagen («fürsorglicher Funktionärsschutz») gehandelt habe um:
      • schwere Vorwürfe oder
      • eine zulässige Justizkritik.

Entscheid

Mit vier zu drei Stimmen beschloss die UBI, dass sich das Publikum aufgrund der fehlenden BA-Anhörung keine eigene Meinung zu den vermittelten Informationen hat bilden können und hiess die die Beschwerde gut.

Zur Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes.

UBI wird von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert. UBI besteht aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat.

Aufgabe der UBI ist es, auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG, auch Online-Inhalte, die Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder, ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt.

Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht (BGer)angefochten werden.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: Copyright: SRF/Gian Vaitl

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