Die Vorschläge für eine punktuelle Verbesserung des Erwachsenenschutzrechts wurden in der Vernehmlassung grossmehrheitlich begrüsst:
- Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 07.06.2024 die Stellungnahmen zum Vorentwurf für entsprechende Änderungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) zur Kenntnis genommen.
- Im Zentrum der Massnahmen stehen
- die Stärkung der Familiensolidarität und
- die Selbstbestimmung der Betroffenen.
- Das EJPD hat bis Mitte 2025 eine Botschaft auszuarbeiten.
Einleitung
Der BR will das seit 2013 geltende Erwachsenenschutzrecht punktuell verbessern, und zwar hinsichtlich:
- Insbesondere sind nahestehende Personen intensiver in die Verfahren und Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einzubeziehen.
- Ausserdem soll das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen weiter gestärkt werden.
- Anfang 2023 hat der BR entsprechende Vorschläge für eine Änderung des ZGB in die Vernehmlassung gegeben.
- Damit trug der BR der Kritik an den geltenden Gesetzesbestimmungen zum Erwachsenenschutz Rechnung und erfüllte verschiedene parlamentarische Vorstösse.
Vernehmlassungs-Ergebnisse
Wie eingangs erwähnt, hat der BR am 07.06.2024 die Auswertung der Vernehmlassungs-Ergebnisse zur Kenntnis genommen. Die grosse Mehrheit der sehr zahlreich eingegangenen Stellungnahmen ergab, dass begrüsst wurden:
- die Stossrichtung des Teilrevisionsvorhabens;
- die Eckwerte der vorgeschlagenen Änderungen des ZGB;
- Stärkerer Einbezug von nahestehenden Personen in Verfahren und Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
Familiensolidarität und Stärkung der Selbstbestimmung Betroffener
Der Einbezug und die Information von nahestehenden Personen ist für den Erfolg von Schutzmassnahmen wichtig:
- Die KESB sollen in Erwachsenenschutzverfahren künftig prüfen müssen, ob nahestehende Personen als Beistand eingesetzt werden können.
- Inskünftig sollen nahestehende Personen in KESB-Verfahren besser in die Sachverhaltsabklärungen der Behörden einbezogen werden.
- Trotzdessen sollen nahestehende Personen in KESB-Verfahren keine eigenen Verfahrensrechte erhalten.
Faktischen Lebenspartnerschaften mehr Gewicht geben
Zustimmung erfuhren die Vorschläge:
- Faktische Lebenspartner
- Künftig sollen auch faktische Lebenspartner das Recht erhalten, ihren urteilsunfähigen Partner zu vertreten.
- Gefordert wird aber eine Präzisierung, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit von einer «faktischen Lebensgemeinschaft» gesprochen werden kann.
- Hinterlegungsstelle für Vorsorgeaufträge, Statistik, ev. Verzicht auf umfassende Beistandschaft
- Die Kantone sollen künftig eine Amtsstelle bezeichnen können, bei welcher Vorsorgeaufträge hinterlegt werden können.
- Führung einer Bundesstatistik im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts.
- Prüfung, ob die «umfassende Beistandschaft» noch angebracht ist oder abgeschafft werden sollte.
Auftrag an EJPD
Der BR hat daher das EJPD beauftragt, gestützt auf die Vernehmlassungs-Resultate bis zum Sommer 2025 eine Botschaft auszuarbeiten.
Dokumente
Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens (PDF, 1 MB) | admin.ch
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam