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Wettbewerbsrecht

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WEKO zur Relativen Marktmacht im Gesundheitswesen

Datum:
04.07.2024
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht
Thema:
Relative Marktmacht im Gesundheitswesen
Stichworte:
Gesundheitswesen, relative Marktmacht, Wettbewerb
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss Medienmitteilung der WEKO von heute, 04.07.2024, verweigere die Fresenius Kabi-Gruppe der Galexis AG den Bezug von Trink- und Sondennahrung im Ausland.

Die WEKO gelangte zum Schluss, dass die Fresenius Kabi bei diesen Produkten gegenüber Galexis nicht relativ marktmächtig sei.

Die WEKO schliesst damit die «erste Untersuchung» im Rahmen der neuen Gesetzesbestimmung zur «Relativen Marktmacht» ab.

Detailinformationen der WEKO

«Galexis kauft bei in- und ausländischen Unternehmen Pharma- und Gesundheitsprodukte ein und vertreibt diese in der Schweiz. Trink- und Sondennahrung bezieht sie auch bei Fresenius Kabi. Letztere verweigerte Galexis den Einkauf dieser Produkte im Ausland. Die WEKO prüfte, ob Fresenius Kabi gegenüber Galexis relativ marktmächtig ist. Sie gelangte zum Schluss, dass dies nicht der Fall ist. Selbst wenn dem so wäre, hätte sich Fresenius Kabi wohl nicht missbräuchlich verhalten. Denn die ausländischen Konditionen sind höchstens ge[1]ringfügig besser. Die WEKO stellte die Untersuchung ein. Seit Beginn 2022 wendet die WEKO die neuen Vorschriften zur relativen Marktmacht an (www.weko.admin.ch → Anzeigen → Relative Marktmacht). Relativ marktmächtig ist ein Unternehmen dann, wenn andere Unternehmen beim Angebot oder bei der Nachfrage einer Ware oder einer Leistung in einer Weise abhängig sind, dass keine ausreichenden und zumutbaren Ausweichmöglichkeiten bestehen. Diese neuen Bestimmungen im Kartellgesetz dienen namentlich der Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz und gehen auf die FairPreis-Initiative zurück. Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.»

Vorbehalt / Disclaimer

Es gilt für die von der WEKO genannten Unternehmen die Unschuldsvermutung.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: fresenius-kabi.com

Vorbehalt / Disclaimer

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