Einleitung
Im Alltag werden sehr viele Fahrzeuge angetroffen, welche CH-Landeskennzeichen-Kleber aufweisen, die nicht der Normgrösse entsprechen. Die Motive für kleinere CH-Zeichen scheinen vielfältig zu sein (Ästhetik, wenig Fläche, um das Zeichen vorgabegerecht anzubringen (vgl. «Kleberanbringung»), fehlende Verfügbarkeit von Norm-CH-Zeichen etc.).
Von Automobiltouristen, die aus dem Ausland zurückkehren, hört man gelegentlich, dass sie wegen eines fehlenden oder nicht gesetzeskonformen «CH-Zeichens» gebüsst wurden.
Agenda
Begriff
Schweizerisches Landeszeichen (auch: «CH-Landeskennzeichen» oder kurz: «CH-Kleber») = Landesherkunftszeichen für Fahrzeuge.
Grundlagen
- Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge vom 19. Juni 1995 (VTS; SR 741.41; Stand am 1. April 2024), Art. 45
- Anhang 4 zu Art. 45 VTS (siehe nachfolgende Box)
- Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr,
- abgeschlossen in Wien am 08.11.1968, von der Bundesversammlung genehmigt am 15.12.19781; Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 11.12.1991;
in Kraft getreten für die Schweiz am 11.12.1992 (SR 0.741.10; Stand am 15. Juli 2022)
- abgeschlossen in Wien am 08.11.1968, von der Bundesversammlung genehmigt am 15.12.19781; Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 11.12.1991;
CH-Kleber-Erfordernis für Auslandfahrten
Das Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr (1968) erlaubt es, eine unverwechselbare Staatsangehörigkeit direkt auf das Kontrollschild zu integrieren:
- Diese Art von Länderkundgabe ist bei allen Kontrollschildern der EU-Staaten so ausgeführt.
Gemäss «Übereinkommen» erfüllt ein Landeswappen auf dem Nummernschild – wie dasjenige der Schweiz – die Anforderungen eines Landeskennzeichens nicht:
- Damit bleibt der Schweiz als gültiges und damit obligatorisches Unterscheidungsmerkmal für die Landesherkunft nur der sog. «CH-Kleber».
CH-Kleber-Verwendung
Gemäss Artikel 45 der VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) müssen Motorfahrzeuge und Anhänger, die ins Ausland fahren, auf der Fahrzeugrückseite ein CH-Landeskennzeichen-Kleber enthalten.
CH-Kleber-Anbringung
Das «Landeskennzeichen» in Kleberform oder in magnetischer bzw. statischer Version ist anzubringen:
- gut sichtbar am Heck des Fahrzeuges
- an Fahrzeugen wie
- Autos
- Motorräder
- LKW’s
- Anhänger.
Der CH-Kleber muss wie folgt angebracht sein:
- Offizielle Version von Anhang 4 zu VTS 45:
- Ohne Veränderung, ohne Verbiegung, ohne Zerschneidung und nicht unleserlich gemacht;
- Lesbarkeit:
- Gut lesbar am Heck des Fahrzeuges;
- Anbringung:
- Möglichst senkrecht bzw. waagrecht zur Hauptachse;
- Neigung:
- Nach oben maximal 30°, nach unten maximal 15°;
- Höhe:
- Zwischen 0.20 m und 1.50 m;
- Vorbehalt:
- Kein Entgegenstehen technischer und/oder betriebliche Gründe.
Es darf nur das Landeszeichen des Immatrikulationslandes angebracht sein.
CH-Kleber-Masse
Das im Anhang 4 zu Art. 45 VTS ist die Zeichengrösse vor für das «CH-Landeskennzeichen» nämlich genau umschrieben:
- Höhe x Breite der Ellipse: 11.5 x 17.5 cm
- Höhe x Breite der Buchstaben: 8 x 4 cm
- Strichbreite: 1 cm
Ein kleineres Format des Schweizerischen Landeszeichens als das in Anhang 4 zu VTS 45 vorgesehene ist weder in der Schweiz, noch im Ausland zulässig.
CH-Kleber in der Schweiz
Aufgrund des Umstandes, dass das Schweizerische Landeskennzeichen zur Betriebssicherheit und zum Fahrzeugzustand zählt sowie in Art. 45 VTS vorgesehen und umschrieben ist, ist es auch für den schweizerischen Betrieb anzubringen.
Vgl. auch Fahrzeugzustand
Weil in der Schweiz nicht feststellbar ist, ob das Fahrzeug mit dem Landeskennzeichen im Ausland genutzt werden soll, findet sich kaum ein Sanktionsbedürfnis.
CH-Kleber im Ausland
Viele Schweizer Automobilisten fahren ohne CH-Kleber oder mit nicht normgerechten CH-Klebern ins Ausland und werden trotzdessen nicht gebüsst.
Dennoch sind Fälle bekannt, in denen Fahrzeuglenker während ihres Auslandaufenthaltes wegen des fehlenden Landeskennzeichens am Fahrzeugheck gebüsst wurden. – Es empfiehlt sich, auf Ferienfahrten unnötige CH-Zeichen-Bussen zu vermeiden.
Fazit
Der sorgfältige und pflichtbewusste Automobilist hat sich um ein am Fahrzeug angebrachtes CH-Landeskennzeichen im staatlich vorgegeben Format (vgl. Anhang 4 zu Art. 45 VTS) zu kümmern, will er nicht im Ausland von den Polizeiorganen gebüsst werden.
Erlass-Box
Art. 45 VTS Landeszeichen, Kontrollschilder, amtliche Zeichen
1 Motorfahrzeuge und Anhänger, die ins Ausland fahren, müssen hinten ein Landeszeichen nach Anhang 4 tragen.
2 Kontrollschilder und Landeszeichen sind gut lesbar und möglichst senkrecht anzubringen. Die Neigung darf nach oben maximal 30°, nach unten maximal 15° betragen. Der untere Rand muss sich in einer Höhe von mindestens 0,20 m, der obere von maximal 1,50 m befinden, wenn nicht technische oder betriebliche Gründe entgegenstehen. Das hintere Kontrollschild muss in der Längsachse des Fahrzeugs und beidseits davon innerhalb eines Winkels von 30° lesbar sein. Sind bei Fahrzeugen der Klassen M, N und O in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 für das Anbringen der Kontrollschilder abweichende Anforderungen vorgesehen, so gelten diese. Namentlich muss sich der untere Rand des vorderen Kontrollschilds bei Fahrzeugen der Klassen M und N nur in einer Höhe von mindestens 0,10 m befinden.279
3 Kontrollschilder und Landeszeichen dürfen nicht verändert, verbogen, zerschnitten oder unleserlich gemacht werden. Es darf nur das Landeszeichen des Immatrikulationslandes angebracht sein.
4 Zusätzliche, vom UVEK zugelassene amtliche Zeichen können, soweit erforderlich, von der Zulassungsbehörde mit Eintrag im Fahrzeugausweis bewilligt werden. Nichtamtliche Schilder oder Zeichen, die mit amtlichen verwechselt werden oder die Lesbarkeit der amtlichen Schilder beeinträchtigen könnten, sind untersagt.
279 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 22. Dez. 2023, in Kraft seit 1. April 2024 (AS 2024 30).
Anhang 4
4 Schweizerisches Landeszeichen
(Art. 45 Abs. 1)
Das Landeszeichen setzt sich aus den zwei lateinischen grossen Buchstaben «CH» zusammen. Sie müssen schwarz auf einer elliptischen weissen Fläche angebracht sein, deren Hauptachse waagrecht liegt.
Mindestmasse:
Höhe der Ellipse Breite der Ellipse Höhe der Buchstaben Breite der Buchstaben Strichbreite |
Weiterführende Informationen
- Autorecht Allgemein
- Fahrzeugausrüstung
- CH-Zeichen (Schweizerisches Landeszeichen)
Quelle
LawMedia Redaktionsteam