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GZO AG: Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung

Verlängerungsfrist: 4 Monate, bis 30.12.2024

Datum:
27.08.2024
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Betreibungsrecht, Nachlassverfahren / Nachlassstundung
Thema:
Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung
Stichworte:
Gläubigerschutz, GZO, Insolvenz, Konkurs, Nachlassverfahren, provisorische Nachlassstundung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) von heute früh, den 27.08.2024, hat das Bezirksgericht Hinwil in Sachen der GZO AG (CHE-108.919.657) publiziert:

Die weiteren Informationen sind aus dem nachfolgenden Publikationsabzug ersichtlich.

Verlängerung der Nachlassstundung GZO AG

Gesuchstellende Partei

GZO AG
CHE-108.919.657
c/o: Spital Wetzikon
Spitalstrasse
8620 Wetzikon ZH 1

Der gesuchstellenden Partei wurde die Verlängerung der Nachlassstundung gewährt.

Verfügende Stelle

Bezirksgericht Hinwil

Beginn der Verlängerung: 30.08.2024
Dauer der Verlängerung: 4 Monate
Ablauf der Verlängerung: 30.12.2024

Rechtliche Hinweise

Publikation nach SchKG Art. 295b, 296.

Ergänzende rechtliche Hinweise

Publikation nach SchKG 293.
Mit Entscheid des Nachlassgerichts Hinwil vom 23. August 2024 wurde die der Gesuchstellerin gewährte provisorische Nachlassstundung um vier Monate bis 30. Dezember 2024 verlängert.

Bemerkungen

EC240001-E
Bezirksgericht Hinwil

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: gzo.ch

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