Gemäss Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) von heute früh, den 27.08.2024, hat das Bezirksgericht Hinwil in Sachen der GZO AG (CHE-108.919.657) publiziert:
- Verlängerung der provisorische Nachlassstundung.
Die weiteren Informationen sind aus dem nachfolgenden Publikationsabzug ersichtlich.
Verlängerung der Nachlassstundung GZO AG
Gesuchstellende Partei
GZO AG
CHE-108.919.657
c/o: Spital Wetzikon
Spitalstrasse
8620 Wetzikon ZH 1
Der gesuchstellenden Partei wurde die Verlängerung der Nachlassstundung gewährt.
Verfügende Stelle
Bezirksgericht Hinwil
Beginn der Verlängerung: 30.08.2024
Dauer der Verlängerung: 4 Monate
Ablauf der Verlängerung: 30.12.2024
Rechtliche Hinweise
Publikation nach SchKG Art. 295b, 296.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Publikation nach SchKG 293.
Mit Entscheid des Nachlassgerichts Hinwil vom 23. August 2024 wurde die der Gesuchstellerin gewährte provisorische Nachlassstundung um vier Monate bis 30. Dezember 2024 verlängert.
Bemerkungen
EC240001-E
Bezirksgericht Hinwil
Weiterführende Informationen
- GZO Anleihegläubigergemeinschaft
- Nachlassverfahren
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: gzo.ch