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Familienrecht / Kindsrecht

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Keine alternierende Obhut ohne gemeinsame elterliche Sorge

ZGB 298 Abs. 2ter; ZGB 298b Abs. 3ter; ZPO 296 Abs. 3

Datum:
12.08.2024
Rechtsgebiet:
Kindsrecht, Familie, Ehe, Konkubinat, Partnerschaft, Kindsrecht, Kinds- und Erwachsenenschutz
Thema:
Ohne gemeinsame elterliche Sorge
Stichworte:
alternierende Obhut, Elterliche Sorge, Obhut, Sorgerecht
Erlass:
ZGB 298 Abs. 2ter; ZGB 298b Abs. 3ter; ZPO 296 Abs. 3
Entscheid:
BGer 5A_33/2023 vom 20.12.2023
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Mangels gesetzlicher Möglichkeit ist nicht vorgesehen, einem Elternteil

  • zwar (gemeinsam mit dem anderen Elternteil) die Obhut zuzuweisen,
  • nicht jedoch auch das Sorgerecht.

Daraus ergeben sich:

  • Eine Obhuts-Zuteilung erfordert in jedem Fall das Recht auf elterliche Sorge des betreffenden Elternteils.
  • Die Übertragung alleiniger Entscheid-Befugnisse auf einen Elternteil in Teilbereichen kann ggf. gerechtfertigt sein.

BGer 5A_33/2023 vom 20.12.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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