Einleitung
Die technologische Entwicklung des automatisierten Fahrens schreitet immer weiter voran.
Nebst der Erlaubnis für zunehmendes automatisches Fahren stellen sich zentrale Haftungsfragen.
Auch klar ist heute straf- und administrationsrechtlich:
- Wer sich beim Autofahren auf Fahrassistenzsysteme verlässt und die nötige Aufmerksamkeit missen lässt, kann sich nicht auf ein Systemversagen berufen,
- bei einem Autounfall oder
- bei einer Verkehrsregelverletzung.
Agenda
- Einleitung
- Aktuelle Situation
- Automatisierungsgrade
- Teilautonome Nutzung
- Gesetzgeber / Parlament
- Verordnungsgeber / Bundesrat
- Ausgangslage
- 1. Verordnung über das automatisierte Fahren
- 2. Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV)
- Ehemalige Vernehmlassungsunterlagen
- Fahrzeugversicherungen
- Publikumsumfrage
- Fazit
- Weiterführende Informationen
Aktuelle Situation
Stand heute ist teilautonomes Fahren in der Schweiz nur nach Level 2 gesetzlich erlaubt. Dies beinhaltet
- automatische Abstandstempomaten;
- Spurwechselsysteme.
Es müssen
- die Hände aber immer am Lenkrad gehalten werden;
- die Augen auf die Strasse gerichtet sein.
Automatisierungs-Grade
Autonome Fahrsysteme werden in der Regel in Stufen eingeteilt, die das Ausmass der Automatisierung und der menschlichen Beteiligung am Fahrprozess angeben (Stufe 0 – 5):
- Level 0:
- Keine Automatisierung;
- die natürliche Person des Lenkers steuert und ist für das Fahren verantwortlich.
- Level 1:
- Fahrerassistenz, umfasst Systeme, die den Fahrer unterstützen können, beim
- Lenken
- Beschleunigen/Verzögern.
- Fahrerassistenz, umfasst Systeme, die den Fahrer unterstützen können, beim
- Level 2:
- Teilautomatisierung
- Lenker steuert;
- Fahrzeugsystem kontrolliert Lenkung und Beschleunigung/Verzögerung.
- Teilautomatisierung
- Level 3:
- Bedingte Automatisierung
- Das Fahrzeug kann die meisten Aspekte des Fahrens steuern.
- Bedingte Automatisierung
- Level 4:
- Hochautomatisiert
- Das Fahrzeug kann die meisten Fahraufgaben ohne menschliches Zutun erledigen.
- Hochautomatisiert
- Level 5:
- Vollständig autonome Fahrzeuge
- Das Fahrzeug handelt völlig autonom.
- Vollständig autonome Fahrzeuge
- Level 0: No Driving Automation
- Level 1: Driver Assistance
- Level 2: Partial Driving Automation
- Level 3: Conditional Driving Automation
- Level 4: High Driving Automation
- Level 5: Full Driving Automation
Quelle: porsche.com
Teilautonome Nutzung
Was die private teilautonome Fahrzeugnutzung anbelangt, befinden wir uns derzeit in Stufe L2 von insgesamt fünf Stufen.
Die aktuelle Fahrassistenzstufe L2 teilautomatisierter Fahrzeuge bedeutet im Detail:
- Fahrzeug
- kontrolliert
- Lenkung;
- Beschleunigung;
- Verzögerung.
- kontrolliert
- Lenker
- hat weiterhin zu übernehmen
- Steuerung des Fahrzeugs;
- Kontrolle des Fahrzeugs.
- hat weiterhin zu übernehmen
Gesetzgeber / Parlament
Das Parlament hat im Frühjahr 2023 eine Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) beschlossen und damit die notwendigen Rahmenbedingungen für das automatisierte Fahren geschaffen.
Verordnungsgeber / Bundesrat
Der Bundesrat (BR) konkretisierte nun die vom Parlament erlassenen Gesetzesbestimmungen mit zwei Verordnungen, um so das automatisierte Fahren zu ermöglichen.
Ausgangslage
Automatisiert verkehrende Fahrzeuge
- können
- die Verkehrssicherheit erhöhen;
- den Verkehrsfluss verbessern;
- eröffnen neue Möglichkeiten für
- die Wirtschaft;
- die Verkehrsdienstleister.
Im Herbst 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu zwei neuen Verordnungen eröffnet, mit welchen er das automatisierte Fahren regeln will. Die Vernehmlassung dauerte noch bis 02.02.2024.
1. Verordnung über das automatisierte Fahren
Fahrzeuge mit Automatisierungssystem benötigen eine
- Verkehrszulassung
- Typengenehmigung (wie alle anderen Fahrzeuge);
- Herstellernachweis
- Fahrzeughersteller haben auf umfassende Weise nachweisen, wie:
- Verkehrssicherheit;
- Gewährleistung des Verkehrsflusses während der Betriebsdauer eines Automatisierungssystems
- Fahrzeughersteller haben auf umfassende Weise nachweisen, wie:
- Loslassen der Lenkvorrichtung nach Systemaktivierung
- Lenker dürfen neu nach Aktivierung des Automatisierungssystems die Lenkvorrichtung loslassen und müssen den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr dauernd überwachen. Sie müssen aber bereit bleiben, die Fahrzeugbedienung jederzeit wieder selbst auszuüben, wenn sie das System dazu auffordert oder das System an seine Grenze gelangt.
- Fahrzeugparkierung
- Das automatisierte Parkieren ohne Anwesenheit eines Fahrzeuglenkers soll auf den dafür definierten und signalisierten Parkierungsflächen möglich werden.
- Für die Festlegung der geeigneten Flächen sollen die Kantone zuständig sein.
- (Noch) keine Normierungen für Lieferroboter
- Der Bundesrat (BR) hat auf die Regelungen für Lieferroboter verzichtet.
- Im Moment löst der Einsatz solcher Fahrzeuge noch zu grosse Zielkonflikte aus.
2. Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV)
Der Bundesrat will bei dieser Verordnung ermöglichen:
- Mitfinanzierung von Pilot- und Demonstrationsprojekten,
- um neue Technologien zu erproben.
- Unterstützung der Vorhaben für einen positiven und nachhaltigen Verkehrseffekt,
- die auf öffentlichen Strassen durchgeführt werden sollen.
- Verkehrssicherheit + Vorteile für die Strasseninfrastruktur
- Die «ÖStFV» soll sich niederschlagen in der Erhöhung der
- Verkehrssicherheit;
- Leistungsfähigkeit der bestehenden Strasseninfrastruktur.
- Die «ÖStFV» soll sich niederschlagen in der Erhöhung der
Ehemalige Vernehmlassungsunterlagen
- Erläuternder Bericht AFV (PDF, 993 kB, 17.10.2023)
- Erläuternder Bericht ÖStF (PDF, 1 MB, 17.10.2023)
- Fragebogen AFV (DOCX, 59 kB, 19.10.2023)
- Fragebogen ÖStFV (DOC, 208 kB, 19.10.2023)
- Liste der Adressaten (PDF, 757 kB, 20.10.2023)
- Vernehmlassungsvorlage AFV (PDF, 961 kB, 17.10.2023)
- Vernehmlassungsvorlage ÖStFV (PDF, 748 kB, 17.10.2023)
Fahrzeugversicherungen
Laut «Deloitte-Studie» (siehe die nachfolgende Box mit Download-Funktion) erwarten die Befragten, dass beim «Level 5» die Fahrzeughersteller die Haftung übernehmen, falls es doch einmal zu einem Unfall kommen sollte:
- Von allen Befragten: 68 Prozent.
- Von den Mobilitätsanbietern: 52 Prozent.
Publikumsumfrage
Laut einer Umfrage werden die automobilen Annehmlichkeiten gerne genutzt:
- Allgemein: 57 Prozent der Befragten;
- Jüngere Lenker: 66 Prozent der Befragten.
- Laut Umfrage würden sich viele Schweizerinnen und Schweizer unwohl fühlen in einem selbstfahrenden Auto
- Die technologische Entwicklung schreitet immer weiter voran
- Haftungsfragen sind ein zentrales Thema
- Versicherungen müssen sich auf eine neue Ära von Risikobewertung und Policengestaltung einstellen
Quelle: https://www.handelszeitung.ch/insurance/hande-weg-vom-steuer-690703
Fazit
Bis zur Stufe L5, in welcher die Fahrzeuge völlig autonom fahren, wird noch ein steiniger Weg sein.
Bekanntlich setzt das voll-autonome Fahren die Telekom-Technik 5G voraus; vor einigen Tagen wurde durch das Bundesgericht im «Fall Wil SG» das Antennen-Aufrüsten auf 5G ohne Baubewilligung gestoppt. Mit Verzögerungen für die Verbreitung von 5G und damit des vollautomatisierten Fahrens in der Schweiz ist zu rechnen.
Weiterführende Informationen
- Automatisiertes Fahren allgemein
- Automatisiertes Fahren und Systemversagen
- Geschäfts-Nr.: SU170056-O/U/ad | gerichte-zh.ch
- Automatisiertes Fahren / zwei neue Verordnungen
- Vernehmlassung: Verordnung über das automatisierte Fahren | astra.admin.ch
- Der Bundesrat will automatisiertes Fahren ermöglichen | admin.ch
- Automatisiertes Verfahren / SVG-Änderung
- Fahrzeughersteller-Publikationen
- Autopilot | tesla.com
- Autonomous Driving | bmw.com
- Autonomous Driving | mercedes-benz.ch
- Autonomes Fahren | meredes-benz.com
- Innovation / Sustainabilit / Performance: Methods | porsche.com
- Fachpublikationen
- Study: «Mobility of the Future» | deloitte.com
- Melinda F. Lohmann: Mobilität von morgen – Die Zulässigkeit automatisierter Fahrzeuge im Ländervergleich, AJP/PJA 5/2021 S. 617 ff.
- Arnold F. Rusch: OGer ZH SU170056-O/U/ad: Strafrechtliche Erfassung versagender Assistenzsysteme im Strassenverkehr, AJP/PJA 1/2019 S. 134 ff.
- Michael Hochstrasser: Auto ohne Fahrer, AJP/PJA 4/2015 S. 689 ff.
- Fahrzeugversicherungen
- Mobilfunkantennen 5G als Grundlage für das vollautonome Fahren
Quelle
LawMedia Redaktionsteam