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Bildung / Schulrecht

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Schulhauszuteilung von Zwillingen

Sachverhalt und Erwägungen

Datum:
16.10.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Bildungsrecht, Schulrecht
Thema:
Schulhauszuteilung Zwillinge
Stichworte:
Schulbehörde, Schulhauszuteilung, Schulhauszuweisung, Verwaltungsgericht, Zuteilungsentscheid, Zwillinge
Entscheid:
Verwaltungsgericht des Kanton Zürich, Entscheid vom 03.07.2024, VB.2023.00547 (noch nicht rechtskräftig)
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die 2012 geborenen Zwillingskinder der Beschwerdeführerin reisten 2020 gemeinsam mit der Mutter in die Schweiz ein:

  • Zuteilungsentscheid 1
    • Mit der Ausgangsverfügung wurden die beiden Zwillingskinder für das Schuljahr 2023/2024 gemeinsam einer 4. Klasse im Schulhaus G zugeteilt.
  • Antrag auf eine andere Schulhauszuteilung
    • Die Mutter der Zwillinge verlangte die Zuteilung in ein anderes Schulhaus.
  • Zuteilungsentscheid 2
    • Die Beschwerdegegnerin (Schulbehörde) hat während des Beschwerdeverfahrens von den Ausgangsverfügungen (Zuteilungsentscheide 1) abweichende neue Zuteilungsentscheide getroffen,
    • Die strittigen Klassenzuteilungen sind nach Einreichung der Beschwerde, also nachträglich, weggefallen.
  • Gegenstandslosigkeit infolge Wiedererwägung
    • Die Beschwerde ist demnach infolge Wiedererwägung als gegenstandslos geworden abzuschreiben.
    • Der Antrag der Beschwerdegegnerin um eine weitere Verfahrenssistierung ist damit dahingefallen.

Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich

  • Obsiegen
    • Die Beschwerdeführerin gilt als obsiegend.
  • Kostenpunkt
    • Die Kosten des Gerichtsverfahrens sind (daher) der Beschwerdegegnerin aufzuerlegen.
  • Unentgeltliche Prozessführung / unentgeltlicher Rechtsbeistand (UP/URB)
    • Gegenstandslosigkeit UP;
    • Gutheissung URB.
    • Die Führung der Vergleichsverhandlungen über den Streitgegenstand durch den Rechtsbeistand, der die Beschwerdeführerin im laufenden Verfahren vertrat, fällt unter den Anspruch auf unentgeltliche Rechtsvertretung (URB).
    • Kürzung der Honorarrechnung des Rechtsvertreters.

Verwaltungsgericht des Kanton Zürich
Entscheid vom 03.07.2024
VB.2023.00547

(noch nicht rechtskräftig)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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