Im Rahmen einer Zwischenkonferenz hat die «Deutsche Datenschutzkonferenz (DSK)» am 11.09.2024 Beschlüsse gefasst u.a. zu:
- Unternehmensverkäufen in Form von Asset Deals, zu Patientenakten und zu Forschungsdaten.
Bei einer Vermögensübertragung als Asset Deal ersetzt die DSK damit ihren früheren Beschluss vom 24. Mai 2019 durch eine neue, differenziertere Fassung.
Zum neuen DSK-Beschluss vom 11.09.2024:
Quelle: datenschutzkonferenz-online.de
Weiterführende Informationen
- Datenschutz
- Kundendaten
- Asset Deal
- DSK-Beschluss (neu) vom 11.09.2024
- Beschluss: Übermittlungen personenbezogener Daten an die Erwerberin oder den Erwerber eines Unternehmens im Rahmen eines Asset-Deals | datenschutzkonferenz-online.de
- DSK-Beschluss (alt) vom 24.05.2024
Quelle
LawMedia Redaktionsteam