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Strafprozessrecht

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Einstellung des Strafverfahrens durch Vergleich: Entschädigung

StPO 316

Datum:
14.11.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Strafprozessrecht
Thema:
Einstellung des Strafverfahrens durch Vergleich
Stichworte:
Einstellung Strafverfahren, Strafprozess, Strafverfahren, Strafverfolgung, Vergleich
Erlass:
StPO 316
Entscheid:
BGer 7B_38/2022 vom 29.04.2024 = BGE 150 IV 196 ff.
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wollen sich die Parteien in einem Vergleich zu einem strafprozessualen Verfahren Entschädigungen zulasten der Staatskasse vorbehalten, bedarf dieser Vergleich zu seiner Gültigkeit der Genehmigung der Behörden.

Wortlaut des Vergleichs

«B. zahlt A. per Saldo aller Ansprüche CHF 1’000.00 in monatlichen Raten von 4x CHF 250.00, erstmals per 01.04.2022.

Beide Parteien entschuldigen sich gegenseitig und versprechen sich zukünftig zu respektieren.

Hiermit ziehen beiden [sic] Parteien ihre Strafanträge unwiderruflich zurück und erklären ihr Desinteresse an der Strafverfolgung und verzichten auf weitergehende Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche.»

Quelle: BGer 7B_38/2022 vom 29.04.2024, Erw. A.a.

Die Entschädigungsfrage ist im Vergleich zu regeln, ansonsten die beschuldigte Person die Entschädigung selber zu bezahlen hat.

Weiter ist es selbstverständlich, dass die Parteien nicht eigenmächtig Entschädigungen zu Lasten des Staates verabreden können.

BGer 7B_38/2022 vom 29.04.2024   =   BGE 150 IV 196 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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