Ein Student an der ETH Zürich (ETHZ), im Masterstudiums der Fachrichtung Umweltnaturwissenschaften, erhält keine persönliche Assistenz für technisch-administrative Arbeiten zur Kompensation seiner kognitiven Einschränkungen:
- Die Gewährung der Assistenz würde zu einer unzulässigen Herabsetzung der fachlichen Anforderungen an das Studium führen,
- zu denen zählt:
- die Beschaffung von Daten;
- die Erhebung von Informationen;
- administrative Fähigkeiten.
- zu denen zählt:
FAQ
Als sog. «kognitive Störungen gelten zeitweise oder andauernde Probleme mit der geistigen Leistungsfähigkeit (Vergesslichkeit bzw. Gedächtnisverlust, reduzierte Aufmerksamkeit, Konzentrationsprobleme und Sprachstörungen).
BGer 2C_248/2023 vom 20.09.2024
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: Lecture, © ETH Zurich / Alessandro Della Bella