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Raumplanung / Bau- und Planungsrecht

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Industrie- und Gewerbezonen: BR will eine bessere Planung

Datum:
16.12.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bau- und Planungsrecht, Raumplanungsrecht
Thema:
Industrie- und Gewerbezonen
Stichworte:
Anforderungen, Gewerbe, Gewerbezonen, Industrie, Industriezonen, Unternehmen, Wirtschaft
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

19.3299 Postulat Smarte Industrie- und Gewerbezonen. Für eine verbesserte Planung der Industrie- und Gewerbezonen

Die Gemeinden sollen ihre Industrie- und Gewerbezonen inskünftig besser planen können:

  • Der Bund will hiezu den Austausch mit den Kantonen fördern, zum Beispiel
    • bei der Prüfung der Richtpläne;
    • bei den Agglomerationsprogrammen.

Der Bundesrat (BR) gab dies in seinem Bericht zu einem Postulat bekannt. Den Bericht hat der BR am 13.12.2024 verabschiedet.

Besondere Bedürfnisse der Unternehmen

Die Industrie- und Gewerbezonen sind von Wohn- und Mischzonen getrennt,

  • weil Unternehmen besondere Bedürfnisse und Herausforderungen haben.

Das betrifft etwa

  • Erschliessung auf Strasse
  • Schiene
  • Lärm- und Luftschadstoff-Emissionen
  • Gebäudehöhen
  • Bauvolumen.

30 % der Arbeitsplätze in der Schweiz befinden sich in Industrie- und Gewerbezonen.

Planung wichtig für Raumentwicklung

Die Planung von Industrie- und Gewerbezonen ist

  • ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Raumentwicklung.

In einem Postulat von 2019 werden

  • vom BR Lösungen für eine bessere Planung dieser Zonen gefordert.

Gemeinden stünden vor der Herausforderung, wie

  • sie den Verkehr in diesen Gebieten reduzieren oder
  • den Boden besser schützen können.

Bericht + zwei Möglichkeiten

Der BR präsentierte nun in seinem Bericht zwei Möglichkeiten zur Unterstützung der Kantone und Gemeinden:

  1. Rat für Raumordnung
    1. Einerseits soll sich der «Rat für Raumordnung» mit diesem Thema auseinandersetzen:
      1. Die ausserparlamentarische Kommission erarbeitet bis 2027 einen Bericht zum künftigen räumlichen Bedarf der produzierenden Wirtschaft.
      2. Die Erkenntnisse sollen dereinst in die Planung einfliessen.
  2. Sensibilisierung von Bund und Kantonen
    1. Andererseits kann der Bund die Kantone stärker für dieses Herausforderung sensibilisieren:
      1. zB bei der Überarbeitung der kantonalen Richtpläne;
      2. zB bei der Prüfung der Agglomerationsprogramme;
      3. zB bei der Würdigung der vierjährlichen Berichterstattung der Kantone zu ihrer Richtplanung oder
      4. zB im Rahmen bestehender Austauschgefässe zwischen Bund und Kantonen.

Dokument

Smarte Industrie- und Gewerbezonen.
Für eine verbesserte Planung der Industrie- und Gewerbezonen

Quelle: admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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