Jeffrey Brosi
Das Schiedsgutachten gemäss Art.189 ZPO
Unter besonderer Berücksichtigung der sich stellenden Abgrenzungsfragen zur Leistungsbestimmung und Vertragsänderung durch einen Dritten
Zürich / Genf 2023
514 Seiten
Schulthess Juristische Medien AG
CHF 118.00
ISBN 978-3-7255-9813-7
Buchart
Buch (Kartoniert; Paperback)
Zürcher Studien zum Privatrecht, 315
Inhalt / Rezension
Erfahrungsgemäss ermöglichen Schiedsgutachten aufgrund ihrer Bindungswirkung die Beeinflussung gerichtlicher Beweisverfahren in Zivilprozessen.
Ihre Charakteristika sind:
- Teil der verfahrensrechtlichen Privatautonomie;
- eine Prozessökonomisch wertvolle Errungenschaft.
Bezüglich Schiedsgutachten gibt es zahlreiche ungeklärte Fragen, wie:
- Umgang mit den sog. «verbindlichen Gutachten»;
- Rechtsunsicherheit, welche die Schiedsgutachten-Praktikabilität untergräbt.
Die vorliegende Dissertation befasst sich weiterführend und umfassend mit der Thematik des Schiedsgutachtens, namentlich:
- Die wichtige Abgrenzung zur Schiedsgerichtsbarkeit;
- die Leistungsbestimmung seitens eines Dritten;
- die Vertragsänderung durch einen Dritten.
Das Werk enthält kommentarähnliche Züge in einer sonst wenig transparenten Materie und erlaubt mit seinem Sachregister ein perfektes nachschlagen.
Inhaltsübersicht
Vorwort
Inhaltsübersicht
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Materialienverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Einleitung
Erster Teil: Grundlagen zum Schiedsgutachtenrecht
Zweiter Teil: Der Schiedsgutachtenparteivertrag
Dritter Teil: Der Schiedsgutachtendrittvertrag
Vierter Teil: Das Schiedsgutachtenverfahren
Fünfter Teil: Das Schiedsgutachten
Sechster Teil: Im Besonderen – Das Verhältnis zwischen Schiedsgutachter und Schiedsgericht
Siebter Teil: Mit dem Schiedsgutachten verwandte Rechtsinstitute
Achter Teil: Kritische Würdigung von Art. 189 ZPO de lege lata
Neunter Teil: De lege ferenda
Schlusswort
Sachregister
Fokus
Schiedsgutachten und dessen Eigenheiten.
Bewertung
Informatives Nachschlagewerk für Praxis und Lehre.
Weitere Detailinformationen zum Rechtsgebiet
Quelle
LawMedia Redaktion