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Strafrecht

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Rückfall während der Probezeit: Keine Besserstellung von Verurteilten

Datum:
09.12.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Strafrecht
Thema:
Rückfall während der Probezeit
Stichworte:
Anpassung im Strafgesetzbuch (StGB), Bedingte Strafe, Keine Besserstellung, Neues Delikt, Probezeit, Rückfall, Strafe, Straftäter, Ungleichbehandlung, Verurteilung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Straftäter, welche zu einer bedingten Strafe verurteilt wurden und bereits während der Probezeit erneut ein Delikt begehen,

  • werden für diese Tat unter Umständen weniger streng bestraft,
    • als wenn sie das Delikt erst nach der Probezeit begehen würden.

Mit einer Anpassung im Strafgesetzbuch (StGB)

  • liesse sich diese Ungleichbehandlung beseitigen.

Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat (BR) in seinem Postulatsbericht.

Geltendes Recht

Gemäss geltendem Recht hat das Gericht eine Gesamtstrafe aussprechen,

  • wenn eine verurteilte Person während der Probezeit rückfällig wird und
  • erneut eine Straftat begeht.

Voraussetzung dafür ist,

  • dass es sich bei der ersten und bei der zweiten Strafe um die gleiche Art der Strafe handelt.

Namentlich muss je eine Gesamtstrafe gebildet werden:

  • aus zwei Geldstrafen oder
  • aus zwei Freiheitsstrafen.

Kritik an der bisherigen Regelung

Diese Regelung wird in der Praxis und in der Wissenschaft kritisiert,

  • da sie Wiederholungstäter ungleich behandelt.

Wer schon während der Probezeit erneut strafffällig wird,

  • erhält – bei gleicher Strafart – eine Gesamtstrafe,
    • die zwingend geringer ausfällt als die Summe der Strafen,
      • die für die verübten Taten einzeln ausgesprochen würde.

Damit werden Täter,

  • die bereits während der Probezeit wieder straffällig werden,
    • weniger streng bestraft,
      • als solche,
        • die erst nach Ablauf der Probezeit wieder eine Straftat begehen.

Lösungsansatz

In seinem Postulatsbericht (20.3009) vom 06.12.2024 zeigt der BR verschiedene Möglichkeiten auf,

  • wie sich diese Ungleichbehandlung korrigieren liesse.

Das StGB könnte laut BR dahingehend geändert werden,

  • dass das Gericht bei einem Rückfall während der Probezeit keine Gesamtstrafe mehr bilden dürfte;
  • dass stattdessen das Gericht in jedem Fall eine separate Strafe für die neue Tat aussprechen müsste.

Dokumente

Überprüfung der Regeln zur Gesamtstrafenbildung

Quelle: admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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