Straftäter, welche zu einer bedingten Strafe verurteilt wurden und bereits während der Probezeit erneut ein Delikt begehen,
- werden für diese Tat unter Umständen weniger streng bestraft,
- als wenn sie das Delikt erst nach der Probezeit begehen würden.
Mit einer Anpassung im Strafgesetzbuch (StGB)
- liesse sich diese Ungleichbehandlung beseitigen.
Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat (BR) in seinem Postulatsbericht.
Geltendes Recht
Gemäss geltendem Recht hat das Gericht eine Gesamtstrafe aussprechen,
- wenn eine verurteilte Person während der Probezeit rückfällig wird und
- erneut eine Straftat begeht.
Voraussetzung dafür ist,
- dass es sich bei der ersten und bei der zweiten Strafe um die gleiche Art der Strafe handelt.
Namentlich muss je eine Gesamtstrafe gebildet werden:
- aus zwei Geldstrafen oder
- aus zwei Freiheitsstrafen.
Kritik an der bisherigen Regelung
Diese Regelung wird in der Praxis und in der Wissenschaft kritisiert,
- da sie Wiederholungstäter ungleich behandelt.
Wer schon während der Probezeit erneut strafffällig wird,
- erhält – bei gleicher Strafart – eine Gesamtstrafe,
- die zwingend geringer ausfällt als die Summe der Strafen,
- die für die verübten Taten einzeln ausgesprochen würde.
- die zwingend geringer ausfällt als die Summe der Strafen,
Damit werden Täter,
- die bereits während der Probezeit wieder straffällig werden,
- weniger streng bestraft,
- als solche,
- die erst nach Ablauf der Probezeit wieder eine Straftat begehen.
- als solche,
- weniger streng bestraft,
Lösungsansatz
In seinem Postulatsbericht (20.3009) vom 06.12.2024 zeigt der BR verschiedene Möglichkeiten auf,
- wie sich diese Ungleichbehandlung korrigieren liesse.
Das StGB könnte laut BR dahingehend geändert werden,
- dass das Gericht bei einem Rückfall während der Probezeit keine Gesamtstrafe mehr bilden dürfte;
- dass stattdessen das Gericht in jedem Fall eine separate Strafe für die neue Tat aussprechen müsste.
Dokumente
Überprüfung der Regeln zur Gesamtstrafenbildung
Quelle: admin.ch
Weiterführende Informationen
Postulat (20.3009)
Postulatsbericht (20.3009)
Quelle
LawMedia Redaktionsteam