Das Befahren des Pannenstreifens
- kurz vor dem Verzögerungsstreifen der Autobahnausfahrt
- bei gleichzeitigem Überholen der sich im stockenden Kolonnenverkehr auf dem Normalstreifen befindlichen Fahrzeuge bewirkt
- ein unbefugtes Benützen des Pannenstreifens,
- ein verbotenes Rechtsüberholen auf der Autobahn.
Trotzdessen lag unter Berücksichtigung der konkreten Umstände keine grobe Verkehrsregelverletzung im Sinne von SVG 90 Abs. 2 vor.
Obergericht des Kantons Zürich
II. Strafkammer
Urteil vom 05.04.2024
SB230348
ZR 123 (2024) Nr. 46, S. 187 ff.
Weiterführende Informationen
Rechts überholen allgemein
Rechts vorbeifahren auf der Autobahn
Rechtsüberholen auf Autobahnen
Rechtsvorbeifahren vs. Rechtsüberholen
Rechtsüberholverbot bei unterschiedlichen Fahrzielen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam