Das Bundesgericht (BGer) hat die am 19.11.2023 erfolgte Wahl von Simon Stocker zum Ständerat des Kantons Schaffhausen aufgehoben.
Als Begründung wird angeführt, dass Simon Stocker im Zeitpunkt der Wahl seinen Wohnsitz nicht im Kanton Schaffhausen hatte.
Bisher von ihm vorgenommene Amtshandlungen werden allein wegen der Ungültigkeit seiner Wahl weder nichtig noch anfechtbar.
Der Schaffhauser Regierungsrat muss eine Neuwahl ansetzen.
BGer 1C_467/2024 24.03.2025 – Tribunal fédéral vom 24.03.2025
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LawMedia Redaktionsteam
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