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Mehr Cybersicherheit: Meldepflicht nur für SRG und Keystone-SDA

Änderung des Bundesgesetzes über die Informationssicherheit beim Bund (Informationssicherheitsgesetz, ISG)

Datum:
27.03.2025
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie, Internetrecht
Thema:
Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen: Meldepflicht nur für SRG und Keystone-SDA
Stichworte:
Bundesamt für Cybersicherheit, Cyber-Sicherheit, Cyberangriff, Keystone-SDA, kritische Infrastruktur, Medienunternehmen, Meldepflicht, SRG
Erlass:
Änderung des Bundesgesetzes über die Informationssicherheit beim Bund (Informationssicherheitsgesetz, ISG)
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ab dem 1. April 2024 gilt in der Schweiz eine Meldepflicht für Cyberangriffe.

Wir berichteten:

Diese Meldepflicht gilt nun jedoch nur für folgende Medienunternehmen (neben staatlichen Einrichtungen aus Bereichen wie der Energie- oder Gesundheitsversorgung):

  • die SRG
  • und Keystone-SDA.

Diese beiden Medienunternehmen zählen als «kritische Infrastruktur», da sie eine zentrale Rolle in der Grundversorgung mit Informationen und in Krisenfällen spielen.

Andere Medienunternehmen sind von der Pflicht ausgenommen, können Vorfälle jedoch freiwillig melden. Kritiker, wie die Piratenpartei, fordern eine Ausweitung der Meldepflicht auf grosse private Medienhäuser. Das Bundesamt für Cybersicherheit (Bacs) rechtfertigt die enge Auslegung damit, dass ein Fokus auf Betreiber mit besonders weitreichenden Auswirkungen zielführend sei.

Private Medien wie CH Media oder Ringier signalisierten Bereitschaft zur freiwilligen Zusammenarbeit. Das Bacs begrüsst solche Meldungen, um ein vollständigeres Bild der Cyberbedrohungen zu erhalten. Ob die Meldepflicht künftig ausgeweitet wird, bleibt Thema weiterer Diskussionen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: srgssr.ch

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