Mit weitreichenden Anpassungen des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) setzt der Bundesrat ein Signal für den Schutz von Umwelt und Gesundheit.
In seiner Sitzung vom 14.03.2025 beschloss die Regierung nicht nur die Teilinkraftsetzung der Gesetzesänderung, sondern auch die Aufhebung zweier inzwischen überholter Verordnungen. Der Schwerpunkt liegt auf der Altlastensanierung, der schärferen Bekämpfung von Umweltkriminalität und einer effizienteren elektronischen Verwaltung.
Neue Möglichkeiten bei der Altlastensanierung
Der Altlasten-Fonds erfährt eine wichtige Erweiterung: Künftig unterstützt er bis 2032 Untersuchungen und bis 2045 die Sanierung von belasteten Standorten.
Besonders hervorzuheben ist:
- der Fonds nun auch zur Sanierung von Kinderspielplätzen und Hausgärten verwendet werden darf, wenn diese mit Schadstoffen belastet sind.
Zusätzlich übernimmt der Bund Kosten für Untersuchungen und Sanierungen spezifischer belasteter Standorte.
Dies betrifft etwa Areale
- in der Nähe von Kehrichtverbrennungsanlagen
- oder Orte wie Brand- und Löschübungsplätze, die durch den Einsatz von PFAS-haltigen Löschschäumen kontaminiert wurden.
Diese gezielten Massnahmen sind ein langfristiger Schritt, um gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung zu minimieren und Altlasten systematisch zu beseitigen.
Straftaten im Umweltbereich effizienter bekämpfen
Parallel zur Altlastensanierung werden die Regelungen zur Strafverfolgung im Umweltbereich verschärft. Hintergrund ist die Entwicklung der Umweltkriminalität zu einem lukrativen Milliardengeschäft, das häufig in Verbindung mit organisierter Kriminalität und Geldwäsche steht. Durch verbesserte Informationsaustauschmöglichkeiten zwischen Strafverfolgungs- und Umweltbehörden sollen Verfahren schneller und präziser durchgeführt werden können.
Diese Reform soll nicht nur abschreckend wirken, sondern auch die Schweiz besser in die internationale Bekämpfung von Umweltkriminalität einbinden.
Effizientere Verwaltung durch Digitalisierung
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Einführung neuer Informations- und Dokumentationssysteme. Damit sollen elektronische Prozesse in der Umweltverwaltung landesweit vereinheitlicht und beschleunigt werden.
Von diesen Systemen profitieren
- nicht nur Behörden auf Bundes- und Kantonsebene,
- sondern auch Gesuchsteller und Meldepflichtige.
Sie erleichtern unter anderem die Bearbeitung von Daten im Zusammenhang mit Stoffen, Organismen und Abfällen. Ziel ist ein transparentes und schnelleres Verwaltungshandeln sowie eine bessere Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren.
Veraltete Verordnungen aufgehoben
Zwei Verordnungen, die Lenkungsabgaben auf den Schwefelgehalt in Heizöl, Benzin und Diesel regeln, werden per 1. April 2025 gestrichen. Schon seit 2009 finden diese Vorschriften aufgrund strengerer Bestimmungen in der Luftreinhalte-Verordnung keine Anwendung mehr. Eine Aufhebung ist daher längst überfällig.
Neue Regeln für Lärmschutz verzögern sich
Nicht alle Änderungen treten sofort in Kraft. Die überarbeiteten Artikel 22 und 24 USG zum Lärmschutz werden voraussichtlich erst im Frühjahr 2026 wirksam. Grund dafür ist die zuvor notwendige Revision der Lärmschutzverordnung (LSV), die grundlegend angepasst werden muss.
Fazit: Nachhaltiger Schritt zur Stärkung des Umweltschutzes
Die Anpassungen des Umweltschutzgesetzes zeigen den Willen des Bundesrates, mit gezielten Massnahmen einen verbesserten Umweltschutz in der Schweiz zu gewährleisten.
Die Fokussierung auf
- Altlastensanierungen
- und die Bekämpfung von Umweltkriminalität,
- gepaart mit der Einführung moderner Verwaltungslösungen,
stellt eine wichtige Weichenstellung für die kommenden Jahre dar.
Experten begrüssen die Änderungen als Schritt in die richtige Richtung – sowohl für die Umwelt als auch für die Gesellschaft.
Weiterführende Informationen
LAWNEWS
- Nachhaltige Unternehmensführung: Berichterstattungs-Regeln sollen strenger werden
- Alain Griffel: Umweltrecht in a Nutshell 3. Auflage
- Altlasten, Lärmschutz und Umweltstrafrecht: BR verabschiedet Botschaft zur Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG)
- Peter Hänni: Planungs-, Bau- und besonderes Umweltschutzrecht
- Beatrice Wagner Pfeifer: Umweltrecht – Besondere Regelungsbereiche
- Neue Axenstrasse: Beschwerde der Umweltschutzverbände vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen
- BR eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Umweltschutzgesetzes zu Altlasten, Lärmschutz und Umweltstrafrecht
Altlastenrecht
Quelle
LawMedia Redaktionsteam