Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 16.04.2025 die Vernehmlassung für die Teilrevision der Postverordnung eröffnet.
Hintergrund
Am 14.06.2024 nahm der Bundesrat den Bericht des UVEK zur Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten zur Kenntnis. Das UVEK soll eine Vorlage zur Revision der Postverordnung unterbreiten.
Inhalt der Revision
Die Postverordnungs-Revision beinhaltet:
- Massnahmen zur Abfederung der finanziellen Last der Grundversorgung bis zum Inkrafttreten des revidierten Postgesetzes
- Temporäre Stabilisierung der eigenwirtschaftlichen Finanzierung der Grundversorgung
- Vor dem Hintergrund der massiven Abnahme der Anzahl physisch zugestellter Briefe.
Die Teilrevision der Postverordnung hat zum Ziel, der Post betriebswirtschaftliche Optimierungen ihrer Abläufe zu ermöglichen, um damit die Grundversorgungsdienste effizienter und kostengünstiger zu erbringen.
Die Qualitätsvorgaben für die Laufzeiten von
- Briefen, Paketen und abonnierten Tageszeitungen
- sollen in der Grundversorgung auf 90 % herabgesetzt werden.
Status der Laufzeiten heute:
- Briefe: 97 %,
- Pakete und abonnierte Tageszeitungen: 95 %
Dadurch hat die Post in Spitzenzeiten wie Weihnachten oder Black Friday mehr Flexibilität. Der Bundesrat will ausserdem, dass die Post Pakete in ganzjährig bewohnte Siedlungen liefert und nicht nur in bewohnte Häuser, wie es seit 2021 vorgeschrieben ist.
Künftige Grundversorgung
Die zukünftige Grundversorgung wird auf digitale Inhalte fokussiert:
- für Online-Zahlungen akzeptiertes Zahlungsmittel
- wie eine Debitkarte
- oder Bezahl-App
- sowie Zugang zu E-Banking
- Ergänzung der Postdienste durch einen digitalen Zustellkanal:
- ohne die physische Zustellung zu ersetzen.
Diese neuen Angebote sollen physische und digitale Dienstleistungen in einer zunehmend digitalisierten Welt verbinden.
Vernehmlassung
Die Vernehmlassung dauert bis zum 06.08.2025.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: post.ch