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Planungs- und Baurecht

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Erschliessung: Baubewilligungsfähigkeit, wenn die künftige Grundstücksnutzung nicht bekannt ist?

RPG 19 Abs. 1 + RPG 22 Abs. 1 + 2

Datum:
24.06.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Bau- und Planungsrecht
Thema:
Erschliessung / Baubewilligungsfähigkeit
Stichworte:
Baubewilligung, Baubewilligungsfähigkeit, Erschliessung, Erschliessungserfordernis, Grundstücksnutzung
Erlass:
RPG 19 Abs. 1 + RPG 22 Abs. 1 + 2
Entscheid:
BGE 1C_446/2022 vom 17.08.2023
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im konkreten Rechtsmittelfall stellten sich die Fragen nach dem Erschliessungserfordernis bzw. nach der Baubewilligungsfähigkeit und -pflicht, wenn die zukünftige Nutzung des Grundstücks nicht bekannt ist.

Hinsichtlich der beabsichtigten Nutzung des Bauvorhabens kann vorliegend nicht abgestellt werden:

  • auf Angaben der Bauherrschaft und
  • auf die ursprüngliche Nutzung.

Ohne Kenntnis der zukünftigen Nutzung kann insbesondere nicht geprüft werden,

  • ob die Verkehrssicherheit gewährleistet ist,
  • ob die Parzelle hinreichend erschlossen ist,
  • ob die Lärmgrenzwerte eingehalten sind.

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baubewilligung

  • müssen aufgrund der konkret beabsichtigten Nutzung beurteilt werden können.

BGE 1C_446/2022 vom 17.08.2023

Ferner in: ZBl 4/2025, S. 214 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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