LAWNEWS

Strafrecht / IT-Recht / Cyberkriminalität

QR Code

Schweizer Geschädigte bei Realtime-Phishing: Internationale Ermittlungen von BA und fedpol erfolgreich

Datum:
31.07.2025
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Strafrecht, Cyberkriminalität, ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie, Internetrecht
Thema:
Schweizer Geschädigte bei Realtime-Phishing
Stichworte:
Bundesanwaltschaft, Cyberkriminalität, Deliktssumme, Ermittlungen, FEDPOL, Phishing, Schadenfälle, Verfahrensüberweisung, Verurteilung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Bundesanwaltschaft (BA) führte seit 2022 im Rahmen eines Strafverfahrens gegen eine grossangelegte Phishing-Serie mittels gefälschten E-Banking-Login-Seiten:

  • Deliktssumme
    • Zahlreiche Schweizer Bankkunden wurden dadurch um ca. CHF 2.4 Mio. betrogen.
  • 30 Schadenfälle
    • Im Rahmen dieses Strafverfahrens hat die BA rund 30 Schadfälle aus den Kantonen übernommen.
    • Anlässlich der Ermittlungen von BA und fedpol konnte der Entwickler und Vertreiber des Phishing-Kits identifiziert und in England lokalisiert werden.
  • Verfahrensüberweisung an die britischen Behörden
    • Das Strafverfahren wurde von den britischen Behörden übernommen,
      • welche bereits ein ähnlich gelagertes Verfahren gegen die nämliche Person führten.
  • Verurteilung zu sieben Jahren Freiheitsstrafe
    • Am 23.07.2025 wurde der Beschuldigte nun von einem Gericht in Grossbritannien zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

Diese erfolgreiche Verfahrenserledigung zeigt die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.