Die Bundesanwaltschaft (BA) führte seit 2022 im Rahmen eines Strafverfahrens gegen eine grossangelegte Phishing-Serie mittels gefälschten E-Banking-Login-Seiten:
- Deliktssumme
- Zahlreiche Schweizer Bankkunden wurden dadurch um ca. CHF 2.4 Mio. betrogen.
- 30 Schadenfälle
- Im Rahmen dieses Strafverfahrens hat die BA rund 30 Schadfälle aus den Kantonen übernommen.
- Anlässlich der Ermittlungen von BA und fedpol konnte der Entwickler und Vertreiber des Phishing-Kits identifiziert und in England lokalisiert werden.
- Verfahrensüberweisung an die britischen Behörden
- Das Strafverfahren wurde von den britischen Behörden übernommen,
- welche bereits ein ähnlich gelagertes Verfahren gegen die nämliche Person führten.
- Das Strafverfahren wurde von den britischen Behörden übernommen,
- Verurteilung zu sieben Jahren Freiheitsstrafe
- Am 23.07.2025 wurde der Beschuldigte nun von einem Gericht in Grossbritannien zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Diese erfolgreiche Verfahrenserledigung zeigt die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität.
Weiterführende Informationen
Cyberkriminalität
Strafprozessrecht
ICT Law
Quelle
LawMedia Redaktionsteam