SVIT Schweiz
Das Schweizerische Mietrecht
Kommentar
5. Auflage
Zürich / Genf 2025
1456 Seiten
Schulthess Verlag
CHF 368.00
ISBN 978-3-7255-9855-7
Buchart
Buch (Gebunden)
Reihe „Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft“
Inhalt / Rezension
Bekanntlich bildet das Mietrecht die Grundlage für MilIionen von privaten Vertragsverhältnissen wie:
- Mietwohnungen
- Gewerbeflächen
- Parkplätze
- Zimmer
- Hobbyräume
- und dergleichen mehr.
Jeder Einwohner der Schweiz kommt mit dem Mietrecht in Berührung.
Aktualiter ist die 5. Auflage des Standardwerks „Das schweizerische Mietrecht“ des „SVIT“ erschienen.
Das Werk berücksichtigt
- sämtliche Quellen bis Anfang 2024;
- insbesondere die per 01.01.2025 erfolgte Revision der Zivilprozessordnung (ZPO).
Zwölf Mietrechtsexperten mit Prozesserfahrung haben zusammengetragen, analysiert und erläutert:
- die Kommentierung der mietrechtlichen Art. 253 bis 273c OR;
- die relevanten Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO);
- sämtliche einschlägigen Gerichtsentscheide;
- die massgebende Fachliteratur;
- die In-Kontext-Setzung des mittlerweile 30-jährigen Mietrechts.
Die Herausgeber und Autoren wollen damit
- einen fundierten Beitrag zur weiteren Rechtsentwicklung leisten.
Der Band, ein Werk für Praktiker (Vermieter, Bewirtschafter, Mieter oder Schlichter), gilt mittlerweile als Werkzeug
- für eine Orientierung in der zunehmend komplexen Rechtsmaterie;
- für die Ableitung von sachdienlichen und rechtssicheren Lösungen für die täglichen Fragen.
Der „SVIT-Kommentar“
- ist
- einfach gegliedert bzw.
- übersichtlich aufgebaut
und
- bietet
- Antworten auf sämtliche Fragen der komplexen Materie.
Autoren
- Hans Bättig, Fürsprecher, Bern
- Dr. iur. Irene Biber, Rechtsanwältin, Zürich
- Dr. iur. Raymond Bisang, Rechtsanwalt, Zürich
- lic. iur. Marco Giavarini, Rechtsanwalt, Basel
- Dr. iur. Urban Hulliger, Rechtsanwalt, Zürich
- Dr. iur. Zinon Koumbarakis, Rechtsanwalt, Zürich
- lic. iur. Christoph Meyer, Rechtsanwalt, Zürich
- Dr. iur. Jürg Müller, Rechtsanwalt, Zürich
- lic. iur. Lukas Polivka, Advokat, Basel
- lic. iur. Daniel Reudt, Rechtsanwalt, Zürich
- lic. iur. Dr. iur. Beat Rohrer, Rechtsanwalt, Zürich
- lic. Iur. Florian Rohrer, Rechtsanwalt, Zürich
Im Weiteren Autoren der 4. Auflage
- Dr. iur. Matthias Tschudi, Rechtsanwalt, Zürich
- Dr. iur. Raoul Futterlieb, Rechtsanwalt, Thalwil
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Bibliografie
Obligationenrecht
Achter Titel: Die Miete
Erster Abschnitt:
Allgemeine Bestimmungen
Vorbemerkungen zu Art. 253–274g OR 1
- Art. 253 Begriff und Geltungsbereich
- Art. 254 Koppelungsgeschäfte
- Art. 255 Dauer des Mietverhältnisses
- Art. 256 Pflichten des Vermieters
- Art. 257 Pflichten des Mieters
Vorbemerkungen zu Art. 258–259i OR 256
- Art. 258 Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des Vertrages bei Übergabe der Sache 284
- Art. 259 Mängel während der Mietdauer
- Art. 260 Erneuerungen und Änderungen
- Art. 261 Wechsel des Eigentümers
- Art. 262 Untermiete
- Art. 263 Übertragung der Miete auf einen Dritten
- Art. 264 Vorzeitige Rückgabe der Sache
- Art. 265 Verrechnung
Vorbemerkungen zu Art. 266–266o OR 526
- Art. 266 Beendigung des Mietverhältnisses
- Art. 267 Rückgabe der Sache
- Art. 268 Retentionsrecht des Vermieters
Zweiter Abschnitt:
Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und anderen missbräuchlichen Forderungen des Vermieters bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen
Vorbemerkungen zu Art. 269–270e OR 675
- Art. 269 Missbräuchliche Mietzinse
- Art. 270 Anfechtung des Mietzinses
Dritter Abschnitt:
Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Gesch.ftsr.umen
- Art. 271 Anfechtbarkeit der Kündigung
- Art. 272 Erstreckung des Mietverhältnisses
- Art. 273 Fristen und Verfahren
Schlichtungsverfahren und gerichtliches Verfahren in Mietsachen
- Schlichtungsverfahren
- Gerichtliches Verfahren
- Allgemeine Bestimmungen
- Rechtsmittel
- Schiedsgericht und Schiedsgutachten
- Vollstreckung
Sachregister
Fokus
Vermieter und Mieter, Vertreter und Berater.
Bewertung
Hilfreiches Nachschlagewerk.
Weitere Detailinformationen zum Rechtsgebiet
Quelle
LawMedia Redaktion