Einleitung
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat ihre Untersuchung gegen die BMW (Schweiz) AG eingestellt, nachdem das Unternehmen einer betroffenen Garage eine Vertragsverlängerung gewährt hat.
Sachverhalt
Zuvor hatte BMW die Garage zu Investitionen in Millionenhöhe veranlasst und die Zusammenarbeit unerwartet beendet, was einen möglichen Missbrauch relativer Marktmacht darstellte.
Die WEKO hatte geprüft, ob BMW durch die plötzliche Beendigung der Zusammenarbeit seine marktbeherrschende Stellung gegenüber der Garage missbraucht hat.
Wir berichteten:
Im Verlauf des Verfahrens entschied sich BMW jedoch, der Garage eine Vertragsverlängerung anzubieten. Angesichts dieser Entwicklung sah die WEKO von weiteren Schritten ab und stellte die Untersuchung ein.
Fazit
Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung des Kartellrechts und der fairen Geschäftspraktiken im Automobilsektor. Unternehmen mit relativer Marktmacht sind verpflichtet, ihre Geschäftspartner nicht unangemessen zu benachteiligen oder zu Investitionen zu drängen, die durch plötzliche Vertragsbeendigungen entwertet werden könnten.
Die WEKO betont, dass sie weiterhin wachsam gegenüber möglichen Verstössen gegen das Wettbewerbsrecht bleibt und bei Hinweisen auf Missbrauch konsequent eingreifen wird.
Dokumente
WEKO: Relative Marktmacht im Automobilbereich
Quelle: admin.ch
Regierungsbeschluss
Weiterführende Informationen
Medienmitteilung
Newsberichterstattung zu Marktmacht im Automobilsektor
- WEKO untersucht relative Marktmacht im Automobilsektor
- Wettbewerbsrecht – Garagisten + Autokäufer: WEKO-«KFZ-Bekanntmachung» wurde durch bundesrätliche «KFZ-Verordnung» abgelöst
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- Gute Nachrichten: Besserer Rechtsschutz für Garagen| agvs-so.ch
- Nicht aktuell: KFZ-Bekanntmachung vom 29. Juni 2015 (PDF, 66 kB, 30.03.2021)
- Automarkt Schweiz
- Autorecht
Quelle
LawMedia Redaktionsteam