LAWNEWS

Wettbewerbsrecht

QR Code

WEKO stellt Untersuchung wegen möglichem Missbrauch relativer Marktmacht im Automobilsektor ein

Datum:
14.07.2025
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht
Thema:
Relative Marktmacht im Automobilsektor
Stichworte:
Autogarage, Automobilbranche, Automobilsektor, BMW, Investitionen, Kartellgesetz, Marktmacht, Missbrauch, Rechtsschutz, relative Marktmacht, WEKO
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat ihre Untersuchung gegen die BMW (Schweiz) AG eingestellt, nachdem das Unternehmen einer betroffenen Garage eine Vertragsverlängerung gewährt hat.

Sachverhalt

Zuvor hatte BMW die Garage zu Investitionen in Millionenhöhe veranlasst und die Zusammenarbeit unerwartet beendet, was einen möglichen Missbrauch relativer Marktmacht darstellte.

Die WEKO hatte geprüft, ob BMW durch die plötzliche Beendigung der Zusammenarbeit seine marktbeherrschende Stellung gegenüber der Garage missbraucht hat.

Wir berichteten:

Im Verlauf des Verfahrens entschied sich BMW jedoch, der Garage eine Vertragsverlängerung anzubieten. Angesichts dieser Entwicklung sah die WEKO von weiteren Schritten ab und stellte die Untersuchung ein.

Fazit

Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung des Kartellrechts und der fairen Geschäftspraktiken im Automobilsektor. Unternehmen mit relativer Marktmacht sind verpflichtet, ihre Geschäftspartner nicht unangemessen zu benachteiligen oder zu Investitionen zu drängen, die durch plötzliche Vertragsbeendigungen entwertet werden könnten.

Die WEKO betont, dass sie weiterhin wachsam gegenüber möglichen Verstössen gegen das Wettbewerbsrecht bleibt und bei Hinweisen auf Missbrauch konsequent eingreifen wird.

Dokumente

WEKO: Relative Marktmacht im Automobilbereich

Quelle: admin.ch

Weiterführende Informationen

Medienmitteilung

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.