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KI-Zusammenfassungen: Von Such- zu Antwortmaschinen oder die entschädigungslose Inhaltsverwendung

KI-Zusammenfassungen schaden vielen Verlagen und Autoren

Datum:
21.08.2025
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Internetrecht, ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie, Urheberrecht / Copyright
Thema:
KI-Zusammenfassungen
Stichworte:
AI, Artificial Intelligence, Autoren, Entschädigung, Google, Inhaltsverwendung, Internet, KI, Künstliche Intelligenz, Suchanfragen, Suchmaschinen, Suchresultate, Verlag, Verlagswesen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Die neuen KI-Zusammenfassungen von Redaktionsinhalten bei Google und anderen Anbietern sind ein nachteiliges Novum für alle Verlage und Autoren:

Der heutige Beitrag betrifft das Thema:

  • von Such- zu Antwortmaschinen

Die Suchmaschinen sind zu Antwortmaschinen geworden, die sich in den Medien bei den Autoren bedienen, ohne sie zu entschädigen.

KI-Zusammenfassungen

Die Einführung von KI-Zusammenfassungen durch Google mit Suchfunktion markieren einen Struktur- und Vertriebswandel,

  • welcher den ökonomischen Teil des digitalen Journalismus untergraben und
  • bei den Internet-Content-Anbietern entschädigungslos Fremdinhalte «absaugen».

Anders ausgedrückt:

  • Es findet – je nach «KI-Zusammenfasser» – eine automatisierte «Inhaltsverwendung» ohne Autorenangabe und ohne Entschädigung statt.

Antwortmaschinen derogieren bisherige Content-Geschäftsmodelle

Das Gefahrenpotential für die Verlage und Content-Produzenten lässt noch zu wenig genau bestimmen, aber erhebliche Markteinbussen befürchten.

Laut einer Analyse des Meinungsforschungsinstituts «Pew-Research Center» in Washington (USA) wird von einer Halbierung der Klickraten ausgegangen.

Gefahr für werbefinanzierte Inhalte in Form eines Click-to-Content-Modells

Für alle klassischen Web-Angebote wird dies zu «Klick-Verlusten» und damit zu «Traffic-Verlusten» führen.

Betroffen sind vor allen Dingen:

  • Werbefinanzierte Inhalte in Form von Click-to-Content-Modellen;
  • Web-Geschäftsmodelle mit Monetarisierung über Werbeerlöse.

Beide Angebotsmodelle basieren auf dem Aufsuchen der Ursprungsquelle, um Informationen zu erhalten.

Content-Verwendung ohne Erlaubnis

Die verwendeten Contents werden

  • nicht (direkt) zitiert;
  • durch sog. «Large Language Models» neu zusammengesetzt, oft ohne Quellenangabe;

  • nicht als blosse Verlinkungen oder Vorschauen dargestellt;
  • zur algorithmisch vermittelte Inhaltsaneignung.

Die Such- und Antwort-Maschinen erzeugen

  • ein neues Textkonstrukt, welches
    • einerseits sich von der Ursprungs-Quelle löst,
    • andererseits aber auf deren geistiger Vorleistung basiert.
  • ein verschobenes Machtverhältnis:
    • Nicht mehr der Content-Anbieter kontrolliert, wie sein Werk wahrgenommen wird,
    • sondern der KI-Anbieter kombiniert auf einer neuen Basis maschinell.

Nutzung ohne Lizenz?

Die Such- und Antwortmaschinen-Anbieter nehmen sich das Recht heraus,

  • KI-Antworten zu generieren,
    • ohne dass eine ausdrückliche Zustimmung der Content-Anbieter vorliegt oder
    • die Entschädigung hierfür geklärt wird.

Unklar bleibt,

  • ob solche Nutzungen unter das geltende Urheberrecht fallen oder,
  • ob hier ein neues „Leistungsschutzrecht» erforderlich ist.

Aggregation

Lehre und Rechtsprechung

  • werden die Rechte und Pflichten dieser neuen Aggregierung entscheiden müssen.

Ausgleichsmodi?

Die aktuelle Entwicklung verlangt, dass die beteiligten Rechte-Inhaber und Publisher mit den Digitalkonzernen einen fairen Modus Vivendi aushandeln.

  • Faire Urheber-Beteiligungen
  • Einführung maschinenlesbarer Lizenzmodelle,
    • die nicht nur das «Crawlen» (systematisches Internetdurchsuchen),
    • sondern auch das «semantische Rewriting» durch KI erfassen (Bedeutungsabklärung für das maschinelle Um- oder Neuformulieren).
  • Gesetzlich geregelte Vergütungsmodelle mit Pflichtabgaben für generative Nutzungen journalistischer Inhalte.
  • usw.

Traffic-Prognose

Wer sich allein auf die Sichtbarkeit via Google verlassen wird, dürfte im System der KI-Antworten wohl immer weniger wahrgenommen werden.

Zukunftsalternativen?

Der Aufbau eigener direkter Nutzungsbeziehungen könnte künftig über das Überleben und die Awareness mitentscheidend sein, zB über

  • Newsletter
  • Communities
  • Plattformkooperationen mit KI-Anbietern.

Gleichzeitig benötigt es eine klare Interessenvertretung gegenüber den Tech-Plattformen, zB durch

  • Allianzen aus Verlagen,
  • Fernseh- und Radioanstalten und
  • Kulturinstitutionen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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