Sie befinden sich: Home » Nachsteuerverfahren: Periodenübergreifende Aufklärungspflicht und Recht auf Geltendmachung steuermindernder Tatsachen
Für die Frage der Aktenkundigkeit von Tatsachen und Beweismitteln ist abzustellen auf
- die Akten der aktuellen Steuerperiode.
Nur wenn sich in den Akten zur aktuellen Steuerperiode offensichtliche Unstimmigkeiten ergeben,
- besteht eine periodenübergreifende Aufklärungspflicht,
- die den Beizug von Akten früherer Steuerperioden notwendig macht.
Im Nachsteuerverfahren kann die steuerpflichtige Person auch geltend machen:
- steuermindernde Tatsachen;
- die damit zusammenhängenden bzw. diesbezüglich miteinbezogenen Steuerfaktoren (Konnexitätsprinzip).
BGer 9C_634/2023 vom 21.10.2024
SteuerRevue 3/2025 S. 244 ff.
Weiterführende Informationen
Nachsteuerverfahren
Veranlagungsverfahren
Nachsteuerverfahren und Steuerhinterziehung
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.