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US-Zölle (2): Bundesrat setzt Gespräche mit US-Regierung fort

Derzeit keine Gegenmassnahmen

Datum:
11.08.2025
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Zölle / Zollbestimmungen Schweiz, Wirtschaft
Thema:
US-Zölle
Stichworte:
Handelsbeziehungen, Strafzölle, US-Zölle, USA, Wirtschaftspartnerschaft, Zölle, Zollverhandlungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Der Bundesrat (BR) hat am 07.08.2025 zur Kenntnis genommen:

  • die Anwendung der Zusatzzölle von 39 % auf von der Schweiz in die USA eingeführten Gütern.

Der BR bleibt fest entschlossen,

  • die Gespräche mit den USA fortzusetzen,
    • um so rasch wie möglich eine Senkung dieser zusätzlichen Zölle auf Schweizer Güter zu erreichen.

Zu diesem Zweck steht der BR weiterhin mit den amerikanischen Behörden und den betroffenen Wirtschaftsbranchen in Kontakt:

  • Der BR wird zudem in Kürze prüfen:
    • mögliche Entlastungen für Unternehmen;
    • den weiteren wirtschaftspolitischen Handlungsbedarf.

Verhandlungs-Fortsetzung mit den USA

Der Bundesrat gelangt zu folgenden Ergebnissen:

  • Ein Handelskonflikt ist nicht im Interesse der Schweiz.
  • Derzeit sollen keine Gegenmassnahmen in Form von Gegenzöllen als Reaktion auf die Erhöhung der US-Zölle lanciert werden.
  • Der BR wird sich weiterhin für eine Diversifizierung der Handelsbeziehungen mit möglichst vielen internationalen Partnern einsetzen.

Konjunkturrisiken + Handlungsbedarf für den Schweizer Wirtschaftsstandort

Die «Expertengruppe Konjunkturprognosen» des Bundes rechnete in ihrer am 16.06.2025 veröffentlichten Prognose für die Jahre 2025 und 2026 mit einem deutlich unterdurchschnittlichen Wachstum der Schweizer Wirtschaft:

  • Die von den USA geplanten «Zusatzzölle»
    • führen zu einer erheblichen Belastung für die Schweizer Exportwirtschaft.
  • Zirka 18 % der schweizerischen Warenexporte gelangen in die USA,
    • wovon etwa 60 % von den US-Zusatzzöllen betroffen sein werden.
  • Sollten diese «Zusatzzölle» über eine längere Dauer in Kraft bleiben,
    • dürfte sich die Konjunktur weniger günstig entwickeln als im «Juni 2024» prognostiziert.

Nutzung der KAE bei stärkerer Betroffenheit einzelner Branchen und Unternehmen

Mit den Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) liegt ein bewährtes Instrument vor, um die Arbeitsplätze bei vorübergehenden und unvermeidbaren Arbeitsausfällen zu erhalten:

  • Unternehmen können daher auch wegen der US-Zölle auf KAE zurückgreifen,
    • wenn sie direkt oder indirekt von diesen neuen Zöllen betroffen sind.
  • Der BR hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt,
    • über das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im Bereich der KAE rasch umsetzbare Massnahmen wie
      • administrative Erleichterungen für Unternehmen
        • bei den Abwicklungen und
        • bei den Auszahlungen zu prüfen.

Exportförderung

Es werden Sofortmassnahmen von Switzerland Global Enterprise (S-GE) geprüft:

  • Helpdesk
  • ein verstärktes Informationsangebot zur aktuellen Entwicklung über Webinare;
  • Zusätzliche Massnahmen.

Der BR will ausserdem

  • bei anstehenden Vorlagen und bestehenden Regulierungen, seinen Handlungsspielraum konsequent nutzen,
    • um die Unternehmen zu entlasten.
  • entsprechende Arbeiten bei den Departementen in Auftrag geben,
    • wobei auch Anliegen der betroffenen Kreise geprüft werden.

Der Bundesrat wird diese Diskussion in Kürze vertiefen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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