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Verkehrsrecht

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Bundesrat will bessere Verkehrslenkung

Datum:
18.09.2025
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Thema:
Bundesrat will bessere Verkehrslenkung
Stichworte:
Strassenverkehr, Temporeduktionen, Verkehr, Verkehrslenkung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Mit einer Revision der Signalisations- und Lärmschutzverordnung will der Bundesrat (BR) umsetzen:

  • die Motion Schilliger
    • zum Erhalt von Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen.

Am 03.09.2025 hat der BR dafür eröffnet:

  • die Vernehmlassung über eine Änderung der entsprechenden Verordnungen.

Einleitung

Das Parlament hat im März 2024 die Motion 21.4516 «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern» überwiesen.

Diese verlangt vom Bundesrat,

  • strengere Regeln für Temporeduktionen auf verkehrsorientierten Strassen (siehe Infobox) festzulegen.

Dafür will der Bundesrat ändern:

  • die Signalisationsverordnung (SSV) und
  • die Lärmschutzverordnung (LSV).

Der Bundesrat schlägt folgende Anpassungen vor:

Gutachten

Bereits heute braucht es ein Gutachten,

  • bevor das Tempo auf Hauptverkehrsachsen reduziert wird.

Zukünftig

  • muss in diesem Gutachten nachgewiesen werden,
    • dass die Massnahme keinen unerwünschten Ausweichverkehr auf siedlungsorientierte Strassen verursacht.

Verkehrsorientierte Strassen

Zudem wird klargestellt,

  • dass bei Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen
    • keine Rechtsvortrittspflicht zulässig ist und
    • Fussgängerstreifen möglich sind.

Innerorts

Innerorts sollen auf stark befahrenen Strassen lärmarme Beläge eingebaut werden,

  • um die Vorgaben der Lärmschutzverordnung einzuhalten.

Temporeduktionen

Temporeduktionen aus Lärmschutzgründen können vorübergehend angeordnet werden,

  • bis der lärmarme Belag eingebaut ist und
  • die Lärmbelastung dadurch behoben wird.

Die Vorlage sieht demnach auf verkehrsorientierten Strassen kein generelles Verbot von Tempo 30 vor:

  • Bis zum Belagsersatz am Ende der Lebensdauer oder
  • wenn die geltenden Grenzwerte, zum Beispiel im Bereich Lärmschutz, nicht eingehalten werden,

bleiben Temporeduktionen auch auf verkehrsorientieren Strassen möglich.

Praxis-Bedürfnisse

Die Vorlage berücksichtigt damit verschiedene Bedenken aus der Praxis.

Keine Anpassungen für siedlungsorientierte Strassen

Unverändert möglich bleibt auch die

  • Anordnung von Tempo 30 auf siedlungsorientierten Strassen.

Seit dem 01.01.2023 ist Tempo-Anordnung erleichtert möglich,

  • da keine Gutachten nötig sind.

Tempo 30 darf zudem eingeführt werden, wenn es ausschliesslich der Verbesserung der Lebensqualität dient – auch ohne Sicherheitsgründe oder zum Schutz vor Umweltbelastung.

Vernehmlassung

Die Vernehmlassung zu den geplanten Änderungen dauert

  • bis zum 05.12.2025.

Verkehrsorientierte und siedlungsorientierte Strassen

  • Verkehrsorientierte Strassen
    • sind alle Strassen,
      • welche primär auf die Anforderungen des Motorfahrzeugverkehrs ausgerichtet und
      • für sichere, leistungsfähige und wirtschaftliche Transporte bestimmt sind;
    • sind Bestandteil des übergeordneten Netzes.
  • Siedlungsorientierte Strassen
    • befinden sich
      • innerorts und sind primär auf die Bedürfnisse der Anwohnenden ausgerichtet.
    • erfüllen die verkehrlichen Anforderungen des Sammelns und Erschliessens;
    • sind Bestandteil des nachgelagerten Verkehrsnetzes.

Dokument

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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