Summary
Mit einer Revision der Signalisations- und Lärmschutzverordnung will der Bundesrat (BR) umsetzen:
- die Motion Schilliger
- zum Erhalt von Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen.
Am 03.09.2025 hat der BR dafür eröffnet:
- die Vernehmlassung über eine Änderung der entsprechenden Verordnungen.
Einleitung
Das Parlament hat im März 2024 die Motion 21.4516 «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern» überwiesen.
Diese verlangt vom Bundesrat,
- strengere Regeln für Temporeduktionen auf verkehrsorientierten Strassen (siehe Infobox) festzulegen.
Dafür will der Bundesrat ändern:
- die Signalisationsverordnung (SSV) und
- die Lärmschutzverordnung (LSV).
Der Bundesrat schlägt folgende Anpassungen vor:
Gutachten
Bereits heute braucht es ein Gutachten,
- bevor das Tempo auf Hauptverkehrsachsen reduziert wird.
Zukünftig
- muss in diesem Gutachten nachgewiesen werden,
- dass die Massnahme keinen unerwünschten Ausweichverkehr auf siedlungsorientierte Strassen verursacht.
Verkehrsorientierte Strassen
Zudem wird klargestellt,
- dass bei Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen
- keine Rechtsvortrittspflicht zulässig ist und
- Fussgängerstreifen möglich sind.
Innerorts
Innerorts sollen auf stark befahrenen Strassen lärmarme Beläge eingebaut werden,
- um die Vorgaben der Lärmschutzverordnung einzuhalten.
Temporeduktionen
Temporeduktionen aus Lärmschutzgründen können vorübergehend angeordnet werden,
- bis der lärmarme Belag eingebaut ist und
- die Lärmbelastung dadurch behoben wird.
Die Vorlage sieht demnach auf verkehrsorientierten Strassen kein generelles Verbot von Tempo 30 vor:
- Bis zum Belagsersatz am Ende der Lebensdauer oder
- wenn die geltenden Grenzwerte, zum Beispiel im Bereich Lärmschutz, nicht eingehalten werden,
bleiben Temporeduktionen auch auf verkehrsorientieren Strassen möglich.
Praxis-Bedürfnisse
Die Vorlage berücksichtigt damit verschiedene Bedenken aus der Praxis.
Keine Anpassungen für siedlungsorientierte Strassen
Unverändert möglich bleibt auch die
- Anordnung von Tempo 30 auf siedlungsorientierten Strassen.
Seit dem 01.01.2023 ist Tempo-Anordnung erleichtert möglich,
- da keine Gutachten nötig sind.
Tempo 30 darf zudem eingeführt werden, wenn es ausschliesslich der Verbesserung der Lebensqualität dient – auch ohne Sicherheitsgründe oder zum Schutz vor Umweltbelastung.
Vernehmlassung
Die Vernehmlassung zu den geplanten Änderungen dauert
- bis zum 05.12.2025.
Verkehrsorientierte und siedlungsorientierte Strassen
- Verkehrsorientierte Strassen
- sind alle Strassen,
- welche primär auf die Anforderungen des Motorfahrzeugverkehrs ausgerichtet und
- für sichere, leistungsfähige und wirtschaftliche Transporte bestimmt sind;
- sind Bestandteil des übergeordneten Netzes.
- sind alle Strassen,
- Siedlungsorientierte Strassen
- befinden sich
- innerorts und sind primär auf die Bedürfnisse der Anwohnenden ausgerichtet.
- erfüllen die verkehrlichen Anforderungen des Sammelns und Erschliessens;
- sind Bestandteil des nachgelagerten Verkehrsnetzes.
- befinden sich
Dokument
Quelle
LawMedia Redaktionsteam