LAWNEWS

Sanierung

QR Code

Lerch AG Bauunternehmung im Nachlassverfahren: Schuldenruf

Eingabefrist für die Gläubiger: 29.09.2025

Datum:
02.09.2025
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Sanierung
Thema:
Lerch AG Bauunternehmung im Nachlassverfahren
Stichworte:
definitive Nachlassstundung, Forderungseingabeformulare, Forderungseingaben, Gläubiger-Anmeldungen, Insolvenz, Nachlassverfahren, Nachlassvertrag, Schuldenruf
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 29.08.2025 hat die «Staiger Rechtsanwälte AG» in Sachen der Lerch AG Bauunternehmung, Winterthur, (CHE-105.788.471) publiziert:

Die weiteren Informationen sind aus dem nachfolgenden Publikationsabzug ersichtlich.

Schuldenruf im Nachlassverfahren Lerch AG Bauunternehmung

Schuldner

Lerch AG Bauunternehmung
CHE-105.788.471
Scheideggstrasse 30
8404 Winterthur

Rechtliche Hinweise

Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen (Wert per Datum der provisorischen Nachlassstundung), unter Beilage der Beweismittel beim Sachwalter innerhalb der angegebenen Frist schriftlich bei der Kontaktstelle anzumelden. Gläubiger, die ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind an den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt.
Publikation nach Art. 300 SchKG.

Ergänzende rechtliche Hinweise

Datum der Bewilligung der provisorischen Nachlassstundung: 02.12.2024.
Bitte beachten Sie, dass auch bekannte Gläubiger oder solche, die bereits während der provisorischen Stundung eine Forderungsanmeldung eingereicht haben, ihre Forderung rechtzeitig (erneut) anzumelden haben, ansonsten sie bei den allfälligen Verhandlungen über den Nachlassvertrag nach Art. 300 Abs. 1 SchKG nicht stimmberechtigt sind.
Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen oder per Datum der provisorischen Nachlassstundung besassen (insb. auf bestehenden oder ehemaligen Baustellen, auf welchen der Schuldner tätig war), werden aufgefordert, dies innerhalb der angegebenen Frist der Kontaktstelle zu melden.

Frist: 1 Monat(e)
Ablauf der Frist: 29.09.2025

Kontaktstelle

STAIGER Rechtsanwälte AG
Georg J. Wohl und/oder Dr. Daniel Hunkeler
Talacker 41
8001 Zürich

Bemerkungen

Formulare für die Forderungsanmeldung können unter [email protected] bestellt werden. Es ist zudem zulässig, die Forderungseingabe eigenhändig zu unterzeichnen und samt Beilagen per E-Mail zu übermitteln.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: Lerch AG | facebook.com

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.