Gemäss Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 29.08.2025 hat die «Staiger Rechtsanwälte AG» in Sachen der Lerch AG Bauunternehmung, Winterthur, (CHE-105.788.471) publiziert:
- Schuldenruf | shab.ch
Die weiteren Informationen sind aus dem nachfolgenden Publikationsabzug ersichtlich.
Schuldenruf im Nachlassverfahren Lerch AG Bauunternehmung
Schuldner
Lerch AG Bauunternehmung
CHE-105.788.471
Scheideggstrasse 30
8404 Winterthur
Rechtliche Hinweise
Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen (Wert per Datum der provisorischen Nachlassstundung), unter Beilage der Beweismittel beim Sachwalter innerhalb der angegebenen Frist schriftlich bei der Kontaktstelle anzumelden. Gläubiger, die ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind an den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt.
Publikation nach Art. 300 SchKG.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Datum der Bewilligung der provisorischen Nachlassstundung: 02.12.2024.
Bitte beachten Sie, dass auch bekannte Gläubiger oder solche, die bereits während der provisorischen Stundung eine Forderungsanmeldung eingereicht haben, ihre Forderung rechtzeitig (erneut) anzumelden haben, ansonsten sie bei den allfälligen Verhandlungen über den Nachlassvertrag nach Art. 300 Abs. 1 SchKG nicht stimmberechtigt sind.
Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen oder per Datum der provisorischen Nachlassstundung besassen (insb. auf bestehenden oder ehemaligen Baustellen, auf welchen der Schuldner tätig war), werden aufgefordert, dies innerhalb der angegebenen Frist der Kontaktstelle zu melden.
Frist: 1 Monat(e)
Ablauf der Frist: 29.09.2025
Kontaktstelle
STAIGER Rechtsanwälte AG
Georg J. Wohl und/oder Dr. Daniel Hunkeler
Talacker 41
8001 Zürich
Bemerkungen
Formulare für die Forderungsanmeldung können unter [email protected] bestellt werden. Es ist zudem zulässig, die Forderungseingabe eigenhändig zu unterzeichnen und samt Beilagen per E-Mail zu übermitteln.
Weiterführende Informationen
Schuldenruf
Forderungseingabe
Forderungseingabe-Formular
«Lerch»-Nachlassverfahren
Nachlassverfahren allgemein
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: Lerch AG | facebook.com