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Ehescheidung

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Rückerstattung bereits geleisteter Unterhaltsbeiträge

ZGB 130 Abs. 2; ZGB 276 Abs. 1 + 2; SchlT ZGB Art. 1 Abs. 1 + 13c; OR 62 ff.

Datum:
16.09.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Ehescheidung / Ehetrennung
Thema:
Unterhaltsleistungen
Stichworte:
geleistete Unterhaltsbeiträge, Rückerstattung, Unterhaltsleistungen
Erlass:
ZGB 130 Abs. 2; ZGB 276 Abs. 1 + 2; SchlT ZGB Art. 1 Abs. 1 + 13c; OR 62 ff.
Entscheid:
KGer SG BO.2024.7 vom 06.11.2024
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die 2015 in einem Scheidungsurteil getroffenen Unterhaltsregelungen sind nach dem zu ihrem Entstehungszeitpunkt anwendbaren Recht zu beurteilen.

Ob die nach der Wiederverheiratung der Ex-Frau (im Jahr 2018) bezahlten nachehelichen Unterhaltsbeiträge zurückzuerstatten sind,

  • war unter dem Titel der ungerechtfertigten Bereicherung zu prüfen.

Da der Betreuungsunterhalt für Kinder erst per 01.01.2017 eingeführt wurde,

  • durfte kein solcher berücksichtigt werden.

KGer SG BO.2024.7 vom 06.11.2024

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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