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Sanierung

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Verein UCI Weltmeisterschaften Rad und Para-Cycling Strasse Zürich 2024: Nachlassstundung aufgehoben

Aufhebung der Nachlassstundung per 11.09.2025

Datum:
23.09.2025
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Sanierung
Thema:
Aufhebung der Nachlassstundung infolge Sanierung
Stichworte:
definitive Nachlassstundung, Forderungseingabeformulare, Forderungseingaben, Gläubiger-Anmeldungen, Insolvenz, Nachlassstundung, Nachlassverfahren, Nachlassvertrag, Rad und Para-Cycling, Sanierung, Schuldenruf, UCI Weltmeisterschaft, Zürich
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aufhebung der provisorischen Nachlassstundung zufolge Sanierung

Gemäss Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 16.09.2025 wurde vom Bezirksgericht Zürich – Nachlassgericht Zürich in Sachen des Verein UCI Weltmeisterschaften Rad und Para-Cycling Strasse Zürich 2024 (CHE-313.304.250) publiziert:

  • Aufhebung der provisorischen Nachlassstundung zufolge Sanierung.

Die weiteren Informationen sind aus dem nachfolgenden Publikationsabzug ersichtlich.

Aufhebung der Nachlassstundung infolge Sanierung Verein UCI Weltmeisterschaften Rad und Para-Cycling Strasse Zürich 2024

Schuldner

Verein UCI Weltmeisterschaften Rad und Para-Cycling Strasse Zürich 2024
CHE-313.304.250
c/o: Stadt Zürich, Projektstab Stadtrat
Stadthausquai 17
8001 Zürich

Entscheid

Die dem Gesuchsteller gewährte provisorische Nachlassstundung wird zufolge Sanierung aufgehoben.

Datum der Aufhebung: 11.09.2025

Verfügende Stelle

Bezirksgericht Zürich – Nachlassgericht Zürich
Postfach, 8036 Zürich

Rechtliche Hinweise

Publikation nach SchKG Art. 296a.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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