Aufhebung der provisorischen Nachlassstundung zufolge Sanierung
Gemäss Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 16.09.2025 wurde vom Bezirksgericht Zürich – Nachlassgericht Zürich in Sachen des Verein UCI Weltmeisterschaften Rad und Para-Cycling Strasse Zürich 2024 (CHE-313.304.250) publiziert:
- Aufhebung der provisorischen Nachlassstundung zufolge Sanierung.
Die weiteren Informationen sind aus dem nachfolgenden Publikationsabzug ersichtlich.
Aufhebung der Nachlassstundung infolge Sanierung Verein UCI Weltmeisterschaften Rad und Para-Cycling Strasse Zürich 2024
Schuldner
Verein UCI Weltmeisterschaften Rad und Para-Cycling Strasse Zürich 2024
CHE-313.304.250
c/o: Stadt Zürich, Projektstab Stadtrat
Stadthausquai 17
8001 Zürich
Entscheid
Die dem Gesuchsteller gewährte provisorische Nachlassstundung wird zufolge Sanierung aufgehoben.
Datum der Aufhebung: 11.09.2025
Verfügende Stelle
Bezirksgericht Zürich – Nachlassgericht Zürich
Postfach, 8036 Zürich
Rechtliche Hinweise
Publikation nach SchKG Art. 296a.
Weiterführende Informationen: Nachlassstundung aufgehoben
Bericht SRF vom 17.03.2025
Schuldenruf
- Keiner.
Nachlassverfahren allgemein
Quelle
LawMedia Redaktionsteam