Summary
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Zwischenverfügung vom 22.10.2025 alle hängigen Verfahren betreffend die Abschreibung von AT1-Kapitalinstrumenten,
- mit Ausnahme des Verfahrens B-2334/2023 sistiert.
Wir berichteten:
Die Begründung
Sachverhalt
Im Verfahren B-2334/2023 betreffend die Abschreibung von AT1-Kapitalinstrumenten der vormaligen Credit Suisse AG hat das Bundesverwaltungsgericht (BVGer)
- im Teilentscheid vom 01.10.2025 die Legitimation der Beschwerdeführenden bejaht und
- die Verfügung der Finanzmarktaufsicht (FINMA) vom 19. März 2023 aufgehoben.
Über die Rückabwicklung hat das BVGer noch nicht entschieden.
Wie bereits in der Medienmitteilung vom 14.10.2025 angekündigt,
- hat das BVGer mit im Bundesblatt publizierter Zwischenverfügung vom 22.10.2025
- alle anderen hängigen Verfahren sistiert,
- bis das Bundesgericht im Verfahren B-2334/2023 einen Entscheid gefällt hat.
- alle anderen hängigen Verfahren sistiert,
Bundesverwaltungsgericht (BVGer)
Zwischenverfügung vom 22. Oktober 2025 (PDF)
Weiterführende Informationen
Bundesverwaltungsgerichtsentscheid vom 20.10.2025
Staatshaftung
Credit Suisse-Übernahme
- Lehren aus Credit-Suisse-Krise: Bundesrat konkretisiert Massnahmen für Bankenstabilität
- Credit Suisse: Die Informationen zur Übernahme durch die UBS + zur Sicherung der Finanzmarktstabilität
- Der Beinahe-Kollaps der Credit Suisse hätte vermutlich die Einlagensicherung für Sparer überfordert
- Unternehmensfusion
- Ziele des Fusionsgesetzes (FusG)
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: JoachimKohler-HB wikipedia.org CC BY-SA 4.0