Summary
Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat auf die vom Stimmvolk veranlasste Abschaffung des Eigenmietwerts im Rahmen der eidgenössischen Steuerreform reagiert und mitgeteilt, dass sie vorläufig auf die geplante Erhöhung der Eigenmietwerte ab 2026 verzichte.
Volksabstimmung zum Eigenmietwert
Der Souverän hat am 28. September – kurz – die «Abschaffung des Eigenmietwertes» angenommen:
Aussetzung der Erhöhung der Eigenmietwerte
Am 28. September 2025 hat die Finanzdirektion des Kantons Zürich bekanntgegeben, dass
- sie auf die geplante Erhöhung der Eigenmietwerte ab der Steuerperiode 2026 verzichte,
- sie dem Regierungsrat die entsprechenden Beschlüsse zur Genehmigung unterbreitet habe.
Weiterhin bisheriges Steuerregime
Bis zur Umsetzung der nunmehrigen Steuerreform soll im Kanton Zürich weiterhin das bisherige Steuerregime gelten.
- Bewertet und besteuert wird weiterhin nach der alten Weisung aus dem Jahr 2009.
Eine Anpassung der Vermögenssteuerwerte und die Bewertung von Neubauten bleibt vorbehalten.
Auf bevorstehende StG-Änderungen achten
Der Verzicht auf die Erhöhung der Eigenmietwerte verschafft den Eigentümern im Kanton Zürich Zeit, ihre steuerliche Situation zu analysieren und rechtzeitig auf die bevorstehenden Änderungen zu reagieren.
Weiterführende Informationen / Linktipps
Abschaffung des Eigenmietwertes
Immobilienbesteuerung
Eigenmietwert
Schuldzinsabzug
Verlustverrechnung
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