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Kanton Zürich: Abbruch der geplanten Eigenmietwert-Erhöhung

Folgen der Volksabstimmung vom 28.09.2025

Datum:
09.10.2025
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht, Immobilienbesteuerung
Thema:
Kanton Zürich: Abbruch der geplanten Eigenmietwert-Erhöhung
Stichworte:
Abschaffung des Eigenmietwertes, Eigenmietwert, Immobilienbesteuerung, Kanton Zürich, LAWNEWSlitigation LAWNEWStax, Schuldzinsabzug, Verlustverrechnung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat auf die vom Stimmvolk veranlasste Abschaffung des Eigenmietwerts im Rahmen der eidgenössischen Steuerreform reagiert und mitgeteilt, dass sie vorläufig auf die geplante Erhöhung der Eigenmietwerte ab 2026 verzichte.

Volksabstimmung zum Eigenmietwert

Der Souverän hat am 28. September – kurz – die «Abschaffung des Eigenmietwertes» angenommen:

Aussetzung der Erhöhung der Eigenmietwerte

Am 28. September 2025 hat die Finanzdirektion des Kantons Zürich bekanntgegeben, dass

  • sie auf die geplante Erhöhung der Eigenmietwerte ab der Steuerperiode 2026 verzichte,
  • sie dem Regierungsrat die entsprechenden Beschlüsse zur Genehmigung unterbreitet habe.

Weiterhin bisheriges Steuerregime

Bis zur Umsetzung der nunmehrigen Steuerreform soll im Kanton Zürich weiterhin das bisherige Steuerregime gelten.

  • Bewertet und besteuert wird weiterhin nach der alten Weisung aus dem Jahr 2009.

Eine Anpassung der Vermögenssteuerwerte und die Bewertung von Neubauten bleibt vorbehalten.

Auf bevorstehende StG-Änderungen achten

Der Verzicht auf die Erhöhung der Eigenmietwerte verschafft den Eigentümern im Kanton Zürich Zeit, ihre steuerliche Situation zu analysieren und rechtzeitig auf die bevorstehenden Änderungen zu reagieren.

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