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Baurecht / Enteignung

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Materielle Enteignung bei fehlender Bauabsicht

RPG 15 Abs. 4 lit. b; RPG 19 Abs. 2; RPG 2 Abs. 1

Datum:
31.10.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Baurecht / Baurechte
Thema:
Materielle Enteignung
Stichworte:
Bauabsicht, Baurecht, Bauzone, Enteignung, Enteignungsgesetz, Fehlende Bauabsicht, Grundeigentümer, Grundstück, Materielle Enteignung
Erlass:
RPG 15 Abs. 4 lit. b; RPG 19 Abs. 2; RPG 2 Abs. 1
Entscheid:
BGer 1C_275/2022 vom 27.11.2024
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Bundesgericht (BGer) hat im Fall 1C_275/2022 entschieden,

  • dass die – länger dauernde –fehlende Bauabsicht des Eigentümers eines sich in der Bauzone befindlichen Grundstücks,
    • Ansprüche aus materieller Enteignung bei Auszonung des Grundstücks nahezu ausschliesst.

Eine Frist,

  • innerhalb welcher der Grundeigentümer sein Grundstück überbauen muss,
    • legte das Bundesgericht indessen nicht fest.

Es ist aber davon auszugehen,

  • dass Ansprüche aus materieller Enteignung wegen Auszonung kaum noch geltend gemacht werden können,
    • wenn der Grundeigentümer innerhalb von 15 Jahren seit Einzonung des Grundstücks,
      • keine ernsthaften Planungen / Massnahmen für eine spätere Überbauung trifft.

BGer 1C_275/2022 vom 27.11.2024

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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