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Mietrecht

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Mietmängel: Schadenersatz wegen entgangenen Gewinns

OR 42 Abs. 2 + OR 259e

Datum:
14.10.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Thema:
Mietmängel – Schadenersatz wegen entgangenen Gewinns
Stichworte:
entgangener Gewinn, Mängelbeseitigung, Mietmängel, Mietzinsreduktion, Schadenersatz
Erlass:
OR 42 Abs. 2 + OR 259e
Entscheid:
BGer 4A_659/2024 vom 02.05.2025
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der strikte Beweis für den entgangenen Gewinn kann oft nicht erbracht werden;

Beweis

  • Daher gilt für die Beweisführung eine Beweiserleichterung.

Beweisführung von Schaden + adäquatem Kausalzusammenhang

  • Der Mieter muss
    • belegen
      • den Schaden in zumutbarer Weise und
    • beweisen
      • den adäquaten Kausalzusammenhang.

Nachweis-Unterlagen bestimmen Richterentscheid nach Recht + Billigkeit

  • Anhand dieser Nachweis-Unterlagen entscheidet der Richter nach Recht und Billigkeit.

Zusprechung von Schadenersatz und Mietzinsreduktion

  • Dem Mieter wurde
    • zugesprochen
      • Schadenersatz von Fr. 274’309.– sowie
      • eine Mietzinsreduktion von 30 %,
        • welche bei der Bemessung des Schadens nicht berücksichtigt wurde.

BGer 4A_659/2024 vom 02.05.2025

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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