Der strikte Beweis für den entgangenen Gewinn kann oft nicht erbracht werden;
Beweis
- Daher gilt für die Beweisführung eine Beweiserleichterung.
Beweisführung von Schaden + adäquatem Kausalzusammenhang
- Der Mieter muss
- belegen
- den Schaden in zumutbarer Weise und
- beweisen
- den adäquaten Kausalzusammenhang.
- belegen
Nachweis-Unterlagen bestimmen Richterentscheid nach Recht + Billigkeit
- Anhand dieser Nachweis-Unterlagen entscheidet der Richter nach Recht und Billigkeit.
Zusprechung von Schadenersatz und Mietzinsreduktion
- Dem Mieter wurde
- zugesprochen
- Schadenersatz von Fr. 274’309.– sowie
- eine Mietzinsreduktion von 30 %,
- welche bei der Bemessung des Schadens nicht berücksichtigt wurde.
- zugesprochen
BGer 4A_659/2024 vom 02.05.2025
II. Festsetzung des Schadens
Art. 42 OR
1 Wer Schadenersatz beansprucht, hat den Schaden zu beweisen.
2 Der nicht ziffernmässig nachweisbare Schaden ist nach Ermessen des Richters mit Rücksicht auf den gewöhnlichen Lauf der Dinge und auf die vom Geschädigten getroffenen Massnahmen abzuschätzen.
3 Bei Tieren, die im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden, können die Heilungskosten auch dann angemessen als Schaden geltend gemacht werden, wenn sie den Wert des Tieres übersteigen.26
4. Schadenersatz
Art. 259e OR
Hat der Mieter durch den Mangel Schaden erlitten, so muss ihm der Vermieter dafür Ersatz leisten, wenn er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
Weiterführende Informationen
Miete / Mietrecht / Mietvertrag
Mietobjekt-Mängel: Frist zur Beseitigung
Mängelbeseitigung
Mängel während der Mietdauer
Schadenersatz
Quelle
LawMedia Redaktionsteam