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Betrügerische Webseiten: Bundesrat will dagegen vorgehen

Datum:
20.11.2025
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Strafrecht
Thema:
Betrügerische Webseiten
Stichworte:
Betrug, Betrügerische Webseiten, Computerdelikte, Phishing, Vermögensdelikte
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Die digitale Kriminalität in der Schweiz hat sich

  • in den letzten Jahren mehr als verdoppelt.

Der Bundesrat (BR) hat im Rahmen des Berichtes

  • «Abschaltung von betrügerischen Websites. Nationale Koordination bei Internetbetrug»

in Erfüllung des

  • Postulats 22.3457 Müller-Altermatt

die Koordination bei der Bekämpfung betrügerischer Webseiten geprüft, zwischen

  • Behörden,
  • Polizei und
  • Registerbetreibern.

Der Bericht, welchen der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19.11.2025 gutgeheissen hat, kommt zum Schluss,

  • dass die bestehenden rechtlichen Instrumente grundsätzlich funktionieren,
    • jedoch konsequenter angewendet werden müssten.

Grundlage

Betrügerische Webseiten wie Fake-Shops und unseriöse Investitionsplattformen bilden

  • eine wachsende Bedrohung.

Aus der polizeilichen Kriminalstatistik geht folgendes hervor:

  • Verdoppelung der erfassten Straftaten im digitalen Bereich seit 2020
    • von 24’389 auf 59’034;
  • Polizeiliche Registrierung von Internetbetrug mittels betrügerischer Websites
    • 2024: 890 Fälle
    • Aufklärungsquote: nur 20,9 %.

In Erfüllung des

  • Postulats 22.3457 von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt

hat der Bundesrat die Koordination geprüft zwischen

  • Bundesamt für Cybersicherheit (BACS),
  • Polizeibehörden und
  • Registerbetreiberinnen für
    • .ch-Domains und
    • .swiss-Domains.

Der Bericht zeigt folgendes:

  • Rechtliche Grundlagen erlauben wirksames Vorgehen
    • Die bestehenden rechtlichen Grundlagen der Verordnung über Internet-Domains (VID) ermöglichen ein wirksames Vorgehen.
  • Hohe Erfolgsquote (aber nur) bei Blockierungen
    • Bei konsequenter Anwendung liegt die Erfolgsquote bei Blockierungen von betrügerischen Websites regelmässig über 95 %.

Verbesserungsbedarf

Auswertung

Die Auswertung der Fallzahlen von 2017 bis 2024 offenbart jedoch erhebliche Schwankungen:

  • Blockierungsanträge
    • Die Anzahl der Blockierungsanträge variierte zwischen 20 und 1’492 pro Jahr.
  • Ungenügende Instrumentennutzung zur Abwehr
    • Diese Zahlen zeigen, dass die verfügbaren Instrumente
      • nicht systematisch genug genutzt werden und
      • stark von einzelnen behördlichen Projekten abhängen.
  • Verbesserungsbedarf
    • Der Bundesrat sieht deshalb Verbesserungsbedarf auf operativer Ebene:
      • Melde- und Reaktionsprozesse zwischen den Akteuren,
      • Förderung mittels standardisierter, technischer Automatisierungen und
      • Vereinheitlichung kantonaler Ansprechstrukturen.

Kein gesetzlicher Handlungsbedarf

Die Prüfung hat ergeben:

  • kein unmittelbarer gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Ergebnisse

  • Ausreichende Kompetenzen bei den Anlaufstellen
    • Die heutigen Kompetenzen des BACS als nationale Anlaufstelle für Cyberbedrohungen sind ausreichend.
  • Zusammenarbeit
    • Es gilt aber die bestehende Zusammenarbeit und Koordination zu verbessern, zwischen
      • Bund,
      • Kantonen und
      • Registerbetreibern.
  • Koordinationsstärkung
    • Der Bundesrat wird
      • die Koordination gezielt stärken und
      • die Ergebnisse in die Weiterentwicklung der Nationalen Cyberstrategie (NCS) einfliessen lassen.

Erweiterungsplanung bei neuen Betrugsphänomenen

IST-Zustand

Die geltenden Blockierungsmöglichkeiten sind einzig beschränken auf

  • Phishing und
  • Malware-Verbreitung.

Die betrügerischen Webshops und die Investitionsplattformen

  • fallen nur teilweise darunter.

SOLL-Zustand

Bei der geplanten Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) soll geprüft werden,

  • ob zusätzliche Kompetenzen zur Bekämpfung dieser neuen Betrugsphänomene erforderlich sind.

Den weiteren Bekämpfungsanliegen würde die

  • Motion 24.4393 von Nationalrat Michael Götte

Rechnung tragen,

  • für welche der Bundesrat die Annahme beantragt hat.

Ein beachtlicher Teil betrügerischer Webseiten

  • wird im Ausland registriert und betrieben.

Die wirksame Bekämpfung erfordert daher

  • eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit,

d.h.

  • im Cybersicherheitsbereich über internationale Cybersicherheitsstellen;
  • in der Strafverfolgung
    • über Europol und
    • Interpol.

Bericht des Bundesrates

Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 22.3457 Müller-Altermatt vom 11. Mai 2022

Quelle: admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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