Summary
Mit der demografischen Alterung wird auch
- die Zahl der Menschen mit Demenz in der Schweiz
- in den nächsten Jahrzehnten stark zunehmen.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19.11.2025 den folgenden Bericht in Erfüllung eines Postulats gutgeheissen:
- «Betreuung von Menschen mit Demenz. Finanzierung verbessern».
Er betont
- die Bedeutung einer Betreuung und Pflege,
- die noch mehr ausgerichtet ist auf:
- Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen.
- die noch mehr ausgerichtet ist auf:
Entwicklung / Prognose
In den nächsten 25 Jahren wird die Zahl der Menschen mit Demenz in der Schweiz voraussichtlich ansteigen:
- um mehr als 75 %;
- von rund 161 000 Personen auf schätzungsweise 285 700 Personen.
Deshalb ist es für den Bundesrat wichtig,
- die Versorgung in diesem Bereich zu stärken.
Postulat 22.3867 («Betreuung von Menschen mit Demenz. Finanzierung verbessern»)
Der vom Bundesrat verabschiedete Bericht zum Postulat 22.3867 («Betreuung von Menschen mit Demenz Finanzierung verbessern»):
- Angemessene Betreuung
- der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats zeigt,
- dass
- die vorhandenen Finanzierungsinstrumente und
- die gesetzlichen Regulierungen des Bundes grundsätzlich ausreichen,
- um Menschen mit Demenz angemessen zu betreuen und zu pflegen.
- dass
- der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats zeigt,
- Verbesserungsvorschläge des Bundesrates (BR)
- Der BR schlägt jedoch in verschiedenen Bereichen Verbesserungen vor:
- Empfehlungen des Bundesrates (BR)
- Der BR empfiehlt den Spitälern und Heimen
- gemeinsam mit Versicherern und Kantonen die Instrumente zur Ermittlung des Pflegebedarfs zu optimieren,
- damit der Aufwand für die Pflege von Menschen mit Demenz präziser abgebildet werden kann.
- gemeinsam mit Versicherern und Kantonen die Instrumente zur Ermittlung des Pflegebedarfs zu optimieren,
- Der BR empfiehlt den Spitälern und Heimen
Finanzierung von Leistungen zur Betreuung und Pflege von Menschen mit Demenz
Zudem verdeutlicht der Bericht, dass
- die Finanzierung von Leistungen zur Betreuung und Pflege von Menschen mit Demenz nicht aus einer Hand erfolgt;
- zB
- Hilflosenentschädigung,
- Ergänzungsleistungen,
- Spitex-Organisationen,
- Tagesstätten).
Dies erschwert den Betroffenen den Zugang
- zu diesen Leistungen und
- zu Informationen.
Beratungsangebote von Organisationen sind deshalb sehr wichtig, namentlich:
- Alzheimer Schweiz oder
- Pro Senectute.
Behandlung von Begleitsymptomen der Demenz
Der Bericht zeigt weiter auf, dass der
- Einsatz von
- Psychopharmaka bei der Behandlung von Begleitsymptomen der Demenz
- hoch ist und
- kritisch überprüft werden muss.
- Psychopharmaka bei der Behandlung von Begleitsymptomen der Demenz
2022 erhielten bis zu 50 Prozent aller Bewohnenden von Pflegeheimen
- ab 70 Jahren mit Demenzdiagnose oder Demenzverdacht
- Antipsychotika.
Diese werden
- bei Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Symptomen der Betroffenen eingesetzt und
- haben eine beruhigende Wirkung.
Angesichts ihrer Nebenwirkungen sollten sie jedoch
- nur sehr zurückhaltend und
- gezielt verabreicht werden.
Nationale Plattform Demenz
Die Nationale Plattform Demenz wird vom Bundesrat weiterhin unterstützt:
- Die Plattform von Bund und Kantonen vernetzt
- die Akteurinnen und Akteure auf nationaler Ebene,
- die zusammen mit Fachpersonen aus der Praxis
- Grundlagendokumente
- erarbeiten und
- verbreiten.
- Grundlagendokumente
- die zusammen mit Fachpersonen aus der Praxis
- die Akteurinnen und Akteure auf nationaler Ebene,
Ziel ist es,
- das Thema Demenz in möglichst alle relevanten Bereiche der Gesundheits- und Sozialpolitik einzubringen.
Bericht
Quelle
LawMedia Redaktionsteam