Summary
Der Bundesrat (BR) hat am 12.11.2025 die Botschaft zur Teilrevision des Luftfahrtgesetzes (LFG) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Revision setzt mehrere parlamentarische Motionen um.
Diese betreffen
- die strafrechtlichen Zuständigkeiten des Bundes im Luftverkehr,
- die Altersgrenze für Helikopterpilotinnen und -piloten sowie
- das Beschaffungswesen für Flughäfen.
Ferner enthält das Gesetz Bestimmungen, um
- die Betriebszeiten der Flughäfen Genf und Zürich zu verankern und
- die Redlichkeitskultur (Just Culture) auszuweiten.
Umsetzung parlamentarischer Vorstösse
Die Umsetzung mehrerer parlamentarischer Vorstösse erfordert Anpassungen im Luftfahrtgesetz (LFG):
- Übertragung der strafrechtlichen Zuständigkeit bei Flugunfällen und schweren Vorfällen der Bundesanwaltschaft.
- Schaffung einer nationalen Berufspilotenlizenz, was für gewerbsmässig tätige Helikopterpilotinnen und -piloten das Fliegen bis zum 65. Altersjahr ermöglicht.
- Ausnahme des Sektorenmarkts der Flughäfen von der öffentlichen Ausschreibungspflicht.
In den letzten Jahren haben sich die nationalen und internationalen Rahmenbedingungen in der Zivilaviatik verändert, weshalb der Bund anstrebt:
- eine Verbesserung in der Aufsicht und
- im Vollzug .
Die Gesetzesrevision umfasst 22 weitere Themen, bei denen Anpassungen notwendig werden.
Dazu zählen:
- Besitzstandsschutz für Landesflughäfen:
- Die Flughäfen Zürich und Genf sollen nicht nur als Gesamtanlagen, sondern auch in ihrem betrieblichen Umfang explizit gesetzlich geschützt bleiben.
- Damit wird weiterhin sichergestellt, dass zentrale Eckwerte wie die Betriebszeiten auch in umweltrechtlichen Verfahren grundsätzlich erhalten bleiben.
- Redlichkeitskultur («Just Culture»):
- Über das Luftverkehrsabkommen Schweiz–EU hat die Schweiz übernommen:
- die Verordnung zur Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt.
- Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) nutzt diese Meldungen,
- um die Sicherheit stetig zu verbessern.
- Das Prinzip der «Just Culture» stellt sicher,
- dass Personen, die sicherheitsrelevante Ereignisse melden, keine Nachteile erleiden.
- Diese Grundsätze sollen im LFG verankert werden.
- Über das Luftverkehrsabkommen Schweiz–EU hat die Schweiz übernommen:
- Ausnahmen vom Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ):
- Beim BAZL wird bei Zugangsgesuchen häufig Einsicht in Audit- und Inspektionsberichte sowie in Meldungen von Pilotinnen und Piloten zu sicherheitsrelevanten Ereignissen verlangt.
- Künftig soll – wie bereits im Eisenbahngesetz enthalten – gesetzlich festgelegt sein,
- dass sensible Informationen in diesen Dokumenten geschützt sind und
- nicht dem Öffentlichkeitsgesetz unterliegen.
- Gleiches soll auch für
- Dokumente der Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) gelten.
- Andernfalls besteht das Risiko, dass Meldungen unvollständig erfolgen, was die Sicherheit beeinträchtigen könnte.
- Flugsicherung:
- Bisher durfte Skyguide nur beschränkt Flugsicherungsdienstleistungen an ausländische Anbieter übertragen:
- Neu werden grenzüberschreitende Projekte wichtiger realisiert für:
- fortschreitende Digitalisierung und
- der europaweit angestrebten Liberalisierung von Flugsicherungsdienstleistungen («Single European Sky»).
- Neu werden grenzüberschreitende Projekte wichtiger realisiert für:
- Daher sollen ferner die Möglichkeiten zur Übertragung solcher Dienstleistungen im LFG erweitert werden.
- Bisher durfte Skyguide nur beschränkt Flugsicherungsdienstleistungen an ausländische Anbieter übertragen:
- Personen-Zuverlässigkeitsüberprüfungen («Background Checks»):
- Diese sind ein wichtiges Instrument,
- um die Zivilluftfahrt vor Sicherheitsrisiken
- durch sogenannte Insider zu schützen.
- um die Zivilluftfahrt vor Sicherheitsrisiken
- Mit der Anpassung des Luftfahrtgesetzes setzt die Schweiz neue EU-Vorgaben um und verbessert die Abläufe.
- Künftig werden überprüft
- mehr Personengruppen überprüft,
- neu auch im Bereich der Cybersicherheit.
- die Zuständigkeiten und Verfahren für Behörden und Industrie.
- Künftig werden überprüft
- Diese sind ein wichtiges Instrument,
- Kontrollen beim Bodenpersonal:
- Flugplatzleiterinnen und -leiter sollen neu
- bei Anzeichen von Angetrunkenheit
- Kontrollen des Bodenpersonals
- durch die Polizei anordnen können.
- Kontrollen des Bodenpersonals
- bei Anzeichen von Angetrunkenheit
- Flugplatzleiterinnen und -leiter sollen neu
- Konfiszierte Gegenstände:
- Es werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen für
- Messer,
- Scheren,
- Regenschirme
- um Fundsachen und konfiszierte Gegenstände an Flughäfen zu verwerten.
- Es werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen für
- Biometrische Passagierdaten:
- Um Abläufe zu vereinfachen, sollen Flughäfen und Fluggesellschaften
- neu biometrische Passagierdaten (Gesichtserkennung)
- unter Wahrung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes, verwenden dürfen.
- Um Abläufe zu vereinfachen, sollen Flughäfen und Fluggesellschaften
Beilagen
Botschaft zur Änderung des Luftfahrtgesetzes – Entwurf
Quelle: admin.ch
Luftfahrtgesetz, LFG – Entwurf
Quelle: admin.ch
Änderung des Luftfahrtgesetzes, Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
Quelle: admin.ch
Weiterführende Informationen
Teilrevision zu LFG; Sicherheitsoptimierung
Luftfahrtgesetz (LFG): BR verabschiedet Teilrevision zur Sicherheitsoptimierung
Luftfahrtsicherheit: Alkoholkontrollen
Luftfahrtunternehmen: Covid-19-Unterstützung
Quelle
LawMedia Redaktionsteam