Summary
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-NR) hat Empfehlungen zuhanden des Bundesrats verabschiedet, und zwar
- zur geplanten Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV),
- zur Anpassung der Liquiditätsverordnung (LiqV) und
- zu weiteren Verordnungen.
Die WAK-NR verlangt, dass nicht über die Schranken folgender Erlasse hinausgegangen werden solle:
- die Basel-III-Standards und
- die Regulierung anderer internationaler Finanzplätze.
Für die UBS würde dies zu einer beachtlichen Entlastung im Verhältnis zu den bisherigen Kapitalisierungsplänen des Bundesrates bedeuten.
Schreiben der WAK-NR an den Bundesrat
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) betont in ihrem Schreiben an den Bundesrat (siehe nachfolgend), dass es benötige eine
- «verhältnismässige und international aufeinander abgestimmte Ausgestaltung der ERV-Massnahmen».
Demgemäss verschärfte Verordnungsbestimmungen bezüglich der Bewertung von Bilanzpositionen sollten deshalb zügig in Kraft und umgesetzt werden,
- zur raschen Verbesserung der Finanzmarktstabilität für die UBS als letzte verbleibende global systemrelevante Bank (G-SIB).
Quelle: Brief WAK-N an BR D.pdf
Entlastung der UBS um USD 10,8 Mrd.
Durch die 100-Prozent-Absicherung ausländischer Tochtergesellschaften der UBS würden die bisherigen Pläne des Bundesrates würde die Bank zu einer Aufstockung des Eigenkapitals um rund USD 26 Mrd.
Die Berechnung der UBS ergaben, dass die von der WAK-NR vorgeschlagenen Anforderungs-Abschwächungen eine Kapitalentlastung – auf Gruppenstufe – von rund USD 10,8 Mrd. ergeben würde.
Abgeschlossene Konsultationen
Die Konsultationen für die vom Bundesrat geplanten Kapital-Verschärfungen sind nun abgeschlossen.
Der weitere Fortgang der Sache wird sich nun weisen.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: ubs.com