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Verkehrsrecht / Arbeitsgesetz (ArGV 2)

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Markierungs- und Signalisationsarbeiten auf öffentlichen Strassen neu auch sonntags möglich

Inkrafttreten: 01.02.2026

Datum:
15.12.2025
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht
Thema:
Markierungs- und Signalisationsarbeiten auf öffentlichen Strassen
Stichworte:
Arbeitsgesetz, ArGV 2, Markierungsarbeiten, Nachtarbeit, Signalisationsarbeiten, Sonntagsarbeit, Strassenmarkierungen, Strassensignalisationen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Strassenmarkierungen und Signalisationen im Behörden-Auftrag auf öffentlichen Strassen können

  • neu bewilligungsfrei ausgeführt werden:
    • am Sonntag und
    • in der Nacht.

Der Bundesrat (BR) hat am 12.12.2025 dies beschlossen.

Einleitung

Die Arbeiten für Strassenmarkierungen und Signalisationen auf öffentlichen Strassen müssen

  • infolge des immer stärkeren Verkehrsaufkommens
    • in bestimmten Fällen
      • in der Nacht oder
      • am Sonntag
    • durchgeführt werden.

Die Arbeiten müssen aus sicherheits- und verkehrstechnischen Gründen auf Zeiten verlegt werden

  • mit wenig Verkehr.

Dies trägt bei

  • zum Schutz der Sicherheit der Arbeitnehmenden und
  • gewährleistet gleichzeitig den reibungslosen Ablauf des öffentlichen Verkehrs sowie
  • die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmern.

Keine Bewilligung mehr erforderlich

Bisher bedurften die Nacht- und Sonntagsarbeiten eine Bewilligung:

  • Diese wurde jeweils unter der Bedingung gewährt, dass es sich um Arbeiten im Auftrag von öffentlichen Behörden handelt.
  • Um die Unternehmen administrativ zu entlasten, wird diese Bewilligungspflicht aufgehoben.

Keine Änderung der Regeln

Die geltenden Regeln ändern sich aber nicht:

  • Unter die am 12.12.2025 beschlossene Sonderregelung
    • fallen lediglich
      • Arbeiten, die auf öffentlichen Strassen
        • im Auftrag von
          • Bund,
          • Kantonen oder
          • Gemeinden
        • ausgeführt werden
    • und
      • bei denen notwendig sind
        • die Nacht- und Sonntagsarbeit
          • aus sicherheits- oder verkehrstechnischen Gründen.

Somit sollte es wegen dieser Bestimmung insgesamt

  • nicht mehr Nacht- oder Sonntagsarbeit geben.

Die Kantone werden die korrekte Umsetzung

  • in den betroffenen Betrieben kontrollieren.

Verordnungsänderung ArGV 2

Die Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) tritt in Kraft am

  • 01.02.2026.

Dokumente

Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) (Sonderbestimmungen für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen)

Quelle: admin.ch

Erläuterungen Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz(ArGV 2): Strassenmarkierungen, Signalisationen und passive Schutzeinrichtungen (Art. 48b ArGV 2)

Quelle: admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: Karl Morf AG (morf-ag.ch)

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