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Unternehmenssteuern

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MWST: Plattformbesteuerung auf elektronische Dienstleistungen + Anpassung Besteuerung von Leistungskombinationen

ESTV

Datum:
11.12.2025
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Unternehmenssteuern, Mehrwertsteuern
Thema:
Mehrwertsteuern (MWST)
Stichworte:
Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuergesetzes, MWST, MWST: Plattformbesteuerung auf elektronische Dienstleistungen + Anpassung Besteuerung von Leistungskombinationen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 05.12 .2025

  • die Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) in die Vernehmlassung gegeben.

Die Vorlage soll im Wesentlichen zwei parlamentarische Vorstösse umsetzen:

  • die Ausweitung der Plattformbesteuerung auf elektronische Dienstleistungen (Motion WAK-S 23.3012) und
  • die Anpassungen bei der Besteuerung von Leistungskombinationen (Motion Engler 18.3235).

Online-Plattformen

Bisher

Seit dem 01.01.2025

  • rechnen Online-Plattformen (anstelle der Anbieter) die Mehrwertsteuer für die Waren ab,
    • welche über sie online bestellt werden.

Neu in Prüfung

Im Rahmen der Vernehmlassung

  • soll weiter geprüft werden,
    • ob diese Anknüpfung der Besteuerung bei der Plattform
      • auch auf elektronische Dienstleistungen angewendet werden kann:
        • Apps,
        • Games,
        • Filme und
        • Musik

Zur Durchsetzung soll die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)

  • den Zugang zu den Online-Angeboten mit einer Netzsperre belegen können.

Personentransporte oder die Vermietung von Unterkünften,

  • die über Plattformen angeboten werden,
    • erfasst die Regelung nicht.

Kombination von Leistungen

Ausgangslage

Häufig bestehen Kombinationen von Leistungen, v.a. im Tourismus.

Als Beispiel dienen

  • Hotelübernachtungen kombiniert mit Mahlzeiten und Skiabonnementen,

Bisher

Sie können heute

  • mehrwertsteuerlich einheitlich nach der überwiegenden Leistung behandelt werden,
    • zum Beispiel
      • der zum Sondersatz besteuerten Übernachtung,
        • sofern diese mindestens 70 % der Leistungskombination ausmacht.

Neu

Die Vorlage sieht vor,

  • die Limite auf 55 % zu senken.

Der Bundesrat (BR) hatte die Ablehnung der Motion beantragt,

  • da es sich um eine sog. versteckte Mehrwertsteuervergünstigung handle.

Je Mehreinnahmen erwartet

Die Plattformbesteuerung für elektronische Dienstleistungen lässt

  • Mehreinnahmen erwarten,
    • und zwar im tiefen zweistelligen Millionenbereich.

Die Änderungen bei der Besteuerung von Leistungskombinationen werden zu

  • Mindereinnahmen führen,
    • und zwar in ähnlich geschätzter Höhe.

Weitere kleine Anpassungen

Nebst der Umsetzung dieser beiden parlamentarischen Vorstösse

  • schlägt der Bundesrat (BR)
    • noch weitere kleinere Anpassungen des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) vor.

Abschaffung der nicht in Kraft gesetzten Wahlmöglichkeit des Geschäftsjahres als Steuerperiode

Es soll u.a. die nicht in Kraft gesetzte Möglichkeit,

  • das Geschäftsjahr (GJ) als Steuerperiode zu wählen,

aufgehoben werden,

  • da nur wenige Unternehmen davon Gebrauch machen könnten,
  • es aber die Komplexität der Mehrwertsteuer weiter erhöhen würde.

Vernehmlassung

Die Vernehmlassung dauert bis zum 19.03.2026.

Beilagen

Änderungen MWST-Gesetz

Quelle: admin.ch

Erläuternder Bericht Änderungen MWST-Gesetz

Quelle: admin.ch

Orientierungsschreiben Kantone Änderungen MWST-Gesetz

Quelle: admin.ch

Orientierungsschreiben Organisationen Änderungen MWST-Gesetz

Quelle: admin.ch

Vergleich des geltenden Rechts mit dem Vorentwurf Änderungen MWST-Gesetz

Quelle: admin.ch

Adressatenlisten Vernehmlassung Änderungen MWST-Gesetz

Quelle: admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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