Summary
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 05.12 .2025
- die Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) in die Vernehmlassung gegeben.
Die Vorlage soll im Wesentlichen zwei parlamentarische Vorstösse umsetzen:
- die Ausweitung der Plattformbesteuerung auf elektronische Dienstleistungen (Motion WAK-S 23.3012) und
- die Anpassungen bei der Besteuerung von Leistungskombinationen (Motion Engler 18.3235).
Online-Plattformen
Bisher
Seit dem 01.01.2025
- rechnen Online-Plattformen (anstelle der Anbieter) die Mehrwertsteuer für die Waren ab,
- welche über sie online bestellt werden.
Neu in Prüfung
Im Rahmen der Vernehmlassung
- soll weiter geprüft werden,
- ob diese Anknüpfung der Besteuerung bei der Plattform
- auch auf elektronische Dienstleistungen angewendet werden kann:
- Apps,
- Games,
- Filme und
- Musik
- auch auf elektronische Dienstleistungen angewendet werden kann:
- ob diese Anknüpfung der Besteuerung bei der Plattform
Zur Durchsetzung soll die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)
- den Zugang zu den Online-Angeboten mit einer Netzsperre belegen können.
Personentransporte oder die Vermietung von Unterkünften,
- die über Plattformen angeboten werden,
- erfasst die Regelung nicht.
Kombination von Leistungen
Ausgangslage
Häufig bestehen Kombinationen von Leistungen, v.a. im Tourismus.
Als Beispiel dienen
- Hotelübernachtungen kombiniert mit Mahlzeiten und Skiabonnementen,
Bisher
Sie können heute
- mehrwertsteuerlich einheitlich nach der überwiegenden Leistung behandelt werden,
- zum Beispiel
- der zum Sondersatz besteuerten Übernachtung,
- sofern diese mindestens 70 % der Leistungskombination ausmacht.
- der zum Sondersatz besteuerten Übernachtung,
- zum Beispiel
Neu
Die Vorlage sieht vor,
- die Limite auf 55 % zu senken.
Der Bundesrat (BR) hatte die Ablehnung der Motion beantragt,
- da es sich um eine sog. versteckte Mehrwertsteuervergünstigung handle.
Je Mehreinnahmen erwartet
Die Plattformbesteuerung für elektronische Dienstleistungen lässt
- Mehreinnahmen erwarten,
- und zwar im tiefen zweistelligen Millionenbereich.
Die Änderungen bei der Besteuerung von Leistungskombinationen werden zu
- Mindereinnahmen führen,
- und zwar in ähnlich geschätzter Höhe.
Weitere kleine Anpassungen
Nebst der Umsetzung dieser beiden parlamentarischen Vorstösse
- schlägt der Bundesrat (BR)
- noch weitere kleinere Anpassungen des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) vor.
Abschaffung der nicht in Kraft gesetzten Wahlmöglichkeit des Geschäftsjahres als Steuerperiode
Es soll u.a. die nicht in Kraft gesetzte Möglichkeit,
- das Geschäftsjahr (GJ) als Steuerperiode zu wählen,
aufgehoben werden,
- da nur wenige Unternehmen davon Gebrauch machen könnten,
- es aber die Komplexität der Mehrwertsteuer weiter erhöhen würde.
Vernehmlassung
Die Vernehmlassung dauert bis zum 19.03.2026.
Beilagen
Änderungen MWST-Gesetz
Quelle: admin.ch
Erläuternder Bericht Änderungen MWST-Gesetz
Quelle: admin.ch
Orientierungsschreiben Kantone Änderungen MWST-Gesetz
Quelle: admin.ch
Orientierungsschreiben Organisationen Änderungen MWST-Gesetz
Quelle: admin.ch
Vergleich des geltenden Rechts mit dem Vorentwurf Änderungen MWST-Gesetz
Quelle: admin.ch
Adressatenlisten Vernehmlassung Änderungen MWST-Gesetz
Quelle: admin.ch
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam