LAWNEWS

Gegendarstellung

QR Code

Periodisches Medium, Gegendarstellungsanspruch trotz Korrigenda, in Print-Medium, Website + Instagram

Art. 28 k – 28 l ZGB

Datum:
02.12.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Zivilrecht
Thema:
Periodisches Medium, Gegendarstellungsanspruch trotz Korrigenda, in Print-Medium, Website + Instagram
Stichworte:
Gegendarstellung, Gegendarstellungsanspruch, Korrigend, Rubrik, Rubrikengrundsatz, Tatsachendarstellungen, Titelseite, Website
Erlass:
Art. 28 k – 28 l ZGB
Entscheid:
Handelsgericht des Kantons Zürich, Beschluss und Urteil vom 06.06.2025: HG250037, Verfügung vom 23.12.2023: FV2400037
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Elektronische Archive, sog. «Zeitungsdatenbanken», können nicht als «periodisches Medium» einer Gegendarstellung ausgesetzt sein.

Hat das Medienunternehmen unter Einhaltung der Voraussetzungen gemäss Art. 28 k

Abs. 1 ZGB eine

  • Berichtigung,
  • Klarstellung,
  • Korrektur o.ä.

veröffentlicht, welche die Sicht der betroffenen Person im Wesentlichen beinhaltet,

  • entfällt der Gegendarstellungsanspruch in diesem Umfang.

Eine Veröffentlichung auf der Leserbriefseite erfüllt die Voraussetzungen von Art. 28 k Abs. 1 ZGB dann nicht,

  • wenn der beanstandete Beitrag in einer Rubrik der Sachberichterstattung erfolgt ist.

Grundsätzlich besteht

  • kein Anspruch auf Veröffentlichung der Gegendarstellung auf der Front- bzw. Titelseite,
    • sofern und soweit die anspruchsauslösenden Tatsachendarstellungen im inneren Teil des Printproduktes enthalten waren,
      • selbst wenn die Erstmitteilung teilweise auf der Titelseite publiziert war;
  • keine gesetzliche Grundlage
    • für eine Ankündigung der Gegendarstellung auf der Titelseite.
  • ein Gegendarstellungsanspruch
    • in der gleichen Rubrik bzw.
    • im gleichen Teil wie die Erstmitteilung zu publizieren (<Rubrikengrundsatz>);
    • hinsichtlich des gleichen Lay outs;
    • hinsichtlich der übIicherweise im redaktionellen Teil verwendeten Schriftgrössen für Text und TiteI

Es besteht

  • kein Anspruch, eine Gegendarstellung mitten in einen Online-Beitrag einzufügen;
  • kein Recht, die Erstmitteilung dadurch zu verändern.

Ein Gegendarstellungstext ist vielmehr

  • jeweils unmittelbar am Ende des Erstartikels zu publizieren.

Handelsgericht des Kantons Zürich
Beschluss und Urteil vom 06.06.2025
HG250037

Verfügung vom 23.12.2023
FV2400037

ZR 124 (2025) Nr. 54, S. 241 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.