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Bau- und Planungsrecht im Kanton Luzern

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Bauen ausserhalb der Bauzone: Eindämmung und Anreiz mittels Abbruchprämie

Zweite Etappe der Raumplanungsrevision

Datum:
29.01.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bau- und Planungsrecht
Thema:
Bauen ausserhalb der Bauzone
Stichworte:
Abbruchprämie, Anreiz, Baubewilligung, Bauen, Bauzone, Eindämmung, Landwirtschaft, Landwirtschaftszone, Luzern, Raumplanungsrevision
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Der Kanton Luzern hat beschlossen, die zweite Etappe der Raumplanungsrevision umzusetzen.

Ziel der Bauzonenänderung ist es,

  • das Bauen ausserhalb der Bauzone einzudämmen.

Einleitung

Inskünftig sollen

  • nicht mehr genutzte Anlagen und Bauten ausserhalb der Bauzone

freiwillig abgebrochen werden:

  • Eine sog. „Abbruchprämie“ schaffe dafür ein «Anreiz».

Bei unbewilligten Nutzungen soll inskünftig verantwortlich sein:

  • der Kanton anstelle der Gemeinde
    • für die «Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands».

Neuerung bei der Landwirtschaftszone

Die gesetzliche Einführung der „Geruchsüberlagerungszone“ auf Bundesebene stellt sicher, dass weitergeführt werden können:

  • in neuen Wohn- und Mischzonen
    • landwirtschaftliche + gewerbliche Tätigkeiten
      • trotz Geruchsimmissionen.

Sodann wird zum Schutze vor zonenwidrigen Nutzungen postuliert:

  • der Vorrang der Landwirtschaft in den Landwirtschaftszonen.

Geruchsüberlagerungszonen + Vorrang der Landwirtschaft

Die Bestimmungen des Bundes

  • zu Geruchsüberlagerungszonen und
  • zum Vorrang der Landwirtschaft

gelten bereits seit 01.01.2026.

Kompensation neuer Flächen

Zudem müssen laut Behörden-Communiqué neue Flächen kompensiert werden, im Falle

  • der Anzahl der Gebäude oder
  • der versiegelten Fläche ausserhalb der Bauzonen.

Vernehmlassung

Die Vernehmlassung für das Gesetzesänderungsprojekt dauert bis 11.05.2026.

Nach Auswertung der Vernehmlassungs-Antworten wird das Kantonsparlament die Botschaft beraten.

Inkrafttreten: 01.07.2026

Die kantonalen Änderungen sollen laut Mitteilung per 01.07.2026 in Kraft treten.

Das Inkrafttretens-Datum gilt auch

  • für die Abbruchprämie und
  • für die neuen Zuständigkeiten bei unbewilligten Nutzungen,

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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